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BGH bestätigt Totschlags-Urteil gegen Arzt wegen Suizidhilfe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Arztes aus Nordrhein-Westfalen wegen ärztlicher Suizidhilfe bestätigt. Der Mediziner war vom Landgericht Essen wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Revision des Angeklagten blieb damit erfolglos, das Urteil ist nun rechtskräftig.

BGH bestätigt Urteil gegen Neurologen

Wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte, verwarf der 4. Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie am 31. August 2020 einem Patienten Suizidhilfe geleistet. Dabei soll der Mediziner erkannt haben, dass die Entscheidung des Patienten zur Selbsttötung durch eine akute psychische Erkrankung beeinträchtigt und somit nicht freiverantwortlich getroffen worden war.

Keine Rechtsfehler festgestellt

Der Bundesgerichtshof erläuterte weiter: „Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, so der BGH. Damit ist das Urteil (Beschluss vom 29. Januar 2025 – 4 StR 265/24) nun rechtskräftig.

Hintergrund der Entscheidung

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf einen Fall aus Nordrhein-Westfalen, in dem ein Patient ärztliche Hilfe beim Suizid in Anspruch genommen hatte. Laut Feststellung der Vorinstanz hatte der betroffene Facharzt die fehlende Freiverantwortlichkeit seines Patienten erkannt und dennoch die Suizidhilfe geleistet. Das Landgericht Essen hatte dies als Totschlag in mittelbarer Täterschaft gewertet und den Arzt zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Quellen: Bundesgerichtshof, Landgericht Essen

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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