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Rekordhoch: Rechtsextreme Straftaten an Schulen nehmen stark zu


Die Zahl rechtsmotivierter Straftaten an deutschen Schulen ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand gestiegen. Wie eine Abfrage des „Stern“ unter den Landeskriminalämtern der Bundesländer ergab, haben sich die gemeldeten Fälle an Schulen in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt, in einigen Bundesländern sogar nahezu vervierfacht. Besonders starke Anstiege wurden in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern verzeichnet. Die Erhebung zeigt zudem, dass es keine einheitlichen bundesweiten Erfassungskriterien für solche Straftaten an Schulen gibt.

Rekordzahlen und starke Zuwächse in mehreren Bundesländern

Im Vergleich zum Vorjahr zeigen die aktuellen Zahlen einen deutlichen Anstieg rechtsmotivierter Straftaten an Schulen. Laut „Stern“ hat die Polizei in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 einen Zuwachs von 150 Prozent im Vergleich zum Vorjahr registriert und insgesamt 185 Fälle erfasst. Auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern wurden signifikante Steigerungen gemeldet: In Rheinland-Pfalz stiegen die Zahlen um 80 Prozent, in Sachsen um 52 Prozent und in Bayern um fast 39 Prozent. Niedersachsen, das noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2024 veröffentlichte, geht laut „Stern“ davon aus, dass sich die Zahl der Fälle im Vergleich zu 2023 voraussichtlich verdoppeln werde.

Brandenburg mit den meisten Fällen – Polarisierung an Schulen

Die bundesweit höchste Fallzahl wurde nach Angaben der Polizeidaten in Brandenburg registriert. Dort wurden 336 Fälle gemeldet. Ein Sprecher aus dem hessischen Kultusministerium erklärte laut „Stern“: „Die gesellschaftliche Polarisierung wirkt sich auch auf die Schulen aus.“ Auch andere Bundesländer, die bislang nur Zahlen bis zum Jahr 2023 liefern konnten, bestätigen den Trend steigender rechtsmotivierter Straftaten an Schulen.

Formen rechter Straftaten und Probleme bei der Erfassung

Den Statistiken der Landeskriminalämter zufolge handelt es sich bei den meisten registrierten Taten um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dazu zählen beispielsweise in Schulbänke eingeritzte Hakenkreuze oder das Zeigen des Hitlergrußes auf dem Schulgelände. Nach Angaben der Länder kommt es zudem immer häufiger zu Problemen mit der Verwendung rechtsextremer Symbole in Klassenchats.

Ein weiteres Phänomen ist die Umwandlung von Liedtexten im schulischen Kontext. So berichtete der „Stern“, dass der Partyhit „L’Amour Toujours“ an Schulen sehr beliebt sei. Seit einem bundesweit bekanntgewordenen Vorfall auf Sylt im vergangenen Sommer werde dessen Refrain häufig zu „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ umgedichtet. Das Singen dieser Zeilen ist jedoch nicht zwingend strafbar.

Heterogene Erfassung und offene Fragen

Die Länder weisen darauf hin, dass sich unter den gemeldeten Taten teilweise auch solche befinden, die nicht von Schülern oder während der Schulzeit begangen wurden, sondern für die die Schule lediglich der Tatort war. Einheitliche bundesweite Erfassungskriterien existieren nicht. Wie der „Stern“ berichtet, erfassen Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen rechtsextreme Vorfälle an Schulen nicht gesondert in ihrer Polizeistatistik für politisch motivierte Kriminalität.

Was zählt als rechtsextreme Straftat?

Als rechtsextreme Straftat zählt: Tragen oder Zeigen verfassungswidriger Symbole; Verbreitung rechtsextremer Musik, Flyer oder Sticker; Graffiti und sonstige Schmierereien mit rassistischen oder antisemitischen Inhalten an Schulgebäuden und Schulmobiliar; Rassistische oder antisemitische Beleidigungen gegenüber Mitschülern oder Lehrkräften; Einschüchterung oder Bedrohung von Personen, die sich gegen Rechts positionieren; Diskriminierung oder Ausgrenzung aufgrund von Herkunft, Religion oder sexueller Identität; Körperliche Übergriffe mit rassistischem oder politisch motiviertem Hintergrund; Angriffe auf Mitschüler, die als nicht-deutsch oder links wahrgenommen werden; Verbreitung rechtsextremer Inhalte über Schulchats, soziale Netzwerke oder Online-Plattformen; Cybermobbing mit rechtsextremen oder menschenverachtenden Inhalten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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