Die SPD fordert in Hinblick auf eine mögliche künftige Koalition mit der Union eine entschiedene gemeinsame Ablehnung von AfD-Kandidaten bei der Vergabe von Ausschussvorsitzen im Bundestag. Hintergrund sind unterschiedliche Positionen zwischen SPD und Unionsfraktion, wie mit den Kandidaturen der AfD innerhalb der Parlamentsausschüsse umzugehen sei.
SPD pocht auf klare Haltung gegen AfD bei Ausschussvorsitzen
Dirk Wiese, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, betonte gegenüber der „Bild“ (Freitagausgabe) die Notwendigkeit gemeinsamer Absprachen in einer künftigen Koalition mit der Union: „Als zukünftige Koalitionspartner stimmen wir uns in sämtlichen Fragen gemeinsam ab“, sagte Wiese. „Das gilt auch dafür, wie wir mit AfD-Kandidaten als Ausschussvorsitzenden umgehen. Das mag Jens Spahn passen oder nicht. Ist aber so.“ Damit machte Wiese deutlich, dass die SPD von potenziellen Partnern ein geschlossenes Auftreten gegen AfD-Kandidaten verlangt.
SPD-Generalsekretär stellt Anforderungen an Union
Auch Matthias Miersch, SPD-Generalsekretär, äußerte in der Sache klare Erwartungen an die Union. „Ich kann mir nicht vorstellen, einen Abgeordneten der AfD zum Vorsitzenden eines Bundestagsausschusses zu wählen. Einer Partei, die unsere Demokratie systematisch angreift, werde ich keine herausgehobene Rolle im Parlament zubilligen“, sagte Miersch laut „Bild“. Weiter führte er aus: „Ich erwarte, dass die künftige Koalition diesen Grundsatz teilt und klar Haltung zeigt.“
Unterschiedliche Positionen innerhalb der Union
Dagegen hatte Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) zuvor gefordert, mit der AfD „wie mit jeder anderen Oppositionspartei auch“ umzugehen. Nach der Verteilung der Ausschussvorsitze im Bundestag stehen der AfD als zweitstärkster Fraktion mehrere Vorsitzposten zu. Die Kandidaten müssen allerdings von einer Mehrheit der Abgeordneten im jeweiligen Ausschuss gewählt werden.
Die Frage, ob auch AfD-Politiker zu Ausschussvorsitzenden gewählt werden müssen, beschäftigte 2024 das Bundesverfassungsgericht. Die AfD-Fraktion sah sich in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt und reichte eine Organklage ein. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab und argumentierten, die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze bewege sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie. Laut Bundesverfassungsgericht wäre es „unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte.“ Die Entscheidung betont, dass die Wahlentscheidung frei bleibt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
