Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer chinesischen Frau wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern durch das Landgericht Meiningen bestätigt. Die Revision der Angeklagten wurde abgewiesen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Frau war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden und muss rund 123.000 Euro an Taterträgen zurückzahlen.
BGH bestätigt Urteil gegen chinesische Schleuserin
Der Bundesgerichtshof teilte am Mittwoch mit, dass die Revision der Angeklagten verworfen worden sei. Das Landgericht Meiningen hatte die Frau unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 13 Fällen schuldig gesprochen und unter Einbeziehung bereits bestehender Geldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 122.880 Euro an.
Systematische Unterstützung für Aufenthaltstitel
Die Angeklagte hatte in China Landsleute angeworben, die in Deutschland in einem von ihr erworbenen ehemaligen Klinikgebäude in Bad Liebenstein Büros und Wohnräume mieten oder kaufen und dort Firmen gründen sollten. Sie unterstützte die Gründung dieser Firmen, indem sie Notartermine vereinbarte und Businesspläne erstellte. Nach Angaben der Ermittler hatten die Kunden der Angeklagten jedoch nie die Absicht, tatsächlich in Deutschland eigene Firmen zu betreiben. Ziel sei es ausschließlich gewesen, sich einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik rechtlich abzusichern.
Die Frau wusste laut Anklage von den falschen Angaben ihrer Kunden bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und unterstützte sie dabei aktiv. Für ihre Leistungen schloss sie laut den Ermittlungen sogenannte Migrationsverträge ab und verlangte regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro.
Revision abgewiesen – Urteil rechtskräftig
Mit der Revision hatte die Angeklagte die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt. Der BGH wies diese Begründung jetzt jedoch als unbegründet zurück. „Die Revision der Angeklagten sei verworfen worden“, erklärte der Bundesgerichtshof nach Angaben der Agenturmeldung. Damit ist das Urteil aus Meiningen rechtskräftig (Beschluss vom 28. Januar 2025 – 2 StR 474/23).
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