Der Städte- und Gemeindebund hat an den Bund appelliert, die Kommunen bei den entstehenden Mehrkosten durch den Rechtskreiswechsel von Ukrainerinnen und Ukrainern von Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen zu entlasten. Ab dem 1. April sollen neu eingereiste Ukraine-Flüchtlinge Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld erhalten, was eine finanzielle Umverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bedeutet. Die schwarz-rote Koalition plant, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen, doch nun steht der Bund in der Verantwortung, diese Zusage einzuhalten.
Anpassung der Leistungen für ukrainische Flüchtlinge
André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, begrüßt das grundsätzliche Signal, den Rechtskreiswechsel für Ukrainer rückabzuwickeln. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ betonte er: „Das Signal, den Rechtskreiswechsel für Ukrainer zurückzunehmen, ist grundsätzlich positiv.“ Gleichzeitig unterstrich Berghegger die Dringlichkeit, dass der Bund den Kommunen alle aus dieser Rücknahme entstehenden Mehrkosten zeitnah erstatte.
Finanzielle Umstellung und ihre Folgen
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, dass ab dem 1. April eingereiste Ukraine-Flüchtlinge keine Bürgergelder mehr beanspruchen, sondern als Asylbewerber Leistungen beziehen sollen. Während die Kosten für das Bürgergeld vom Bund getragen werden, müssen die Länder und Kommunen die Asylbewerberleistungen übernehmen. Die Regierung plant, die entstehenden finanziellen Belastungen für die Kommunen zu kompensieren und somit die Umstellung reibungsloser zu gestalten.
Langfristige Klärung des Flüchtlingsstatus gefordert
André Berghegger richtete darüber hinaus einen weiteren Appell an die Verantwortlichen: „Zudem forderte Berghegger angesichts des andauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eine grundsätzliche Klärung des Flüchtlingsstatus ihrer Bürger.“ Der Kommunalverbandschef kritisierte, dass die Massenzustromrichtlinie ursprünglich für vorübergehenden Schutz gedacht war, nicht jedoch für die langfristige Aufnahme von Flüchtlingen, wie sie aktuell praktiziert wird. Dabei müssten sowohl Fragen des Leistungsbezuges als auch des Arbeitsmarktzugangs geklärt werden, um eine nachhaltige Integration der Betroffenen zu gewährleisten.
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