Thüringen hat entschieden, Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen. Stattdessen sollen diese in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats verbleiben, bis ihre Verfahren abgeschlossen sind und sie in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
Neue Anordnung des Justizministeriums
Das Thüringer Justizministerium veröffentlichte am Mittwoch eine Anordnung, die festlegt, dass Asylbewerber aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Diese sollen so lange in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen verbleiben, bis ihre Asylverfahren abgeschlossen sind und sie gegebenenfalls in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Entlastung der Kommunen
Beate Meißner (CDU), Migrationsministerin in Thüringen, erklärte: „Hiermit unternehmen wir einen wichtigen Schritt, um die Kernziele der Landesregierung im Migrationsbereich in die Tat umzusetzen.“ Diese Maßnahme sei dringend notwendig, um die Landkreise und kreisfreien Städte zu entlasten, die bereits am Limit ihrer Kapazitäten seien. „Neben einer längst überfälligen Entlastung der ohnehin an ihre Grenzen stoßenden Landkreise und kreisfreien Städte wird diese Maßnahme zu einer echten Wende in der Migrationspolitik des Freistaats beitragen“, so Meißner weiter.
Langfristige Perspektiven
Langfristig plane das Ministerium, auch Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive bis zu ihrer Abschiebung in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes zu belassen, erklärte die Migrationsministerin weiter. Dies soll dazu beitragen, die Kommunen nachhaltig zu entlasten und die Migrationspolitik des Landes effektiver zu gestalten.
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