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NS-Verbrechen: Juristische Aufarbeitung kurz vor Abschluss

Gut 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges nähert sich die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen ihrem Ende. Laut Thomas Will, Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen, gibt es zwar noch Verdächtige, aber man befinde sich im Schlussbereich der NS-Verfolgung. „Wir finden immer noch Verdächtige. Aber richtig ist: Wir fahren auf Sicht, wir sind im Schlussbereich der NS-Verfolgung angekommen“, sagte Will der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Wenig verbliebene Zeit

Thomas Will betont, dass die Aufklärungsarbeiten nur noch wenige Jahre andauern können, da die mutmaßlichen Täter mittlerweile um die 100 Jahre alt wären. Die Behörde in Ludwigsburg führt derzeit kein konkretes Vorermittlungsverfahren durch, wie Will weiter erläuterte. Dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass sich dies schnell ändern könnte. „Das kann sich aber immer schnell ändern“, so der Oberstaatsanwalt.

Aufklärungspotenzial in Archiven

Das Deutsche Reich sowie die von ihm besetzten Länder waren mit einem Netz von Konzentrationslagern überzogen. Zahlreiche potenzielle Täter oder Gehilfen waren dort im Einsatz, vor allem in Lagerstätten wie Auschwitz. Für jedes dieser Lager besitzt die Behörde Datensätze zu Personen, die bislang unentdeckt blieben. „Sollten wir sie noch finden, dann sind wir jedenfalls theoretisch, wenn auch in dieser Höhe unwahrscheinlich, schnell bei dutzenden von weiteren Verfahren“, sagte Will.

Derzeitige Anklagen und Verfahren

Die Zentrale Stelle übergibt ihre Vorermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaften der Bundesländer. Laut NOZ gibt es zurzeit nur eine offene Anklage in Deutschland: Ein hochbetagter Mann wird beschuldigt, Beihilfe zum Mord in 3.322 Fällen im Konzentrationslager Sachsenhausen geleistet zu haben. Das Landgericht Hanau hält den Senior allerdings für nicht verhandlungsfähig, basierend auf einem Gutachten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Nichtzulassung abgelehnt und fordert weitere Prüfungen, deren Abschluss noch aussteht. „Es sei ’nicht ganz kurzfristig‘ mit einer Entscheidung zu rechnen“, so ein Justizsprecher gegenüber der NOZ.

In einem anderen Fall in Berlin gegen einen ehemaligen Wächter eines Strafgefangenenlagers wird es keinen Prozess mehr geben. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, zitiert von der NOZ, teilte mit, dass der Mann Ende des vergangenen Jahres verstorben sei und das Verfahren eingestellt wurde. Ihm war die Beihilfe zum Mord in 809 Fällen vorgeworfen worden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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