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Erstmals Anklage gegen Banker wegen Cum-Cum-Geschäften

In einem bislang einmaligen Vorgang in der deutschen Justizgeschichte könnten erstmals Banker für ihre Beteiligung an Cum-Cum-Geschäften ins Gefängnis kommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich eine Anklage gegen fünf Banker zugelassen, wie das „Handelsblatt“ in seiner Mittwochausgabe berichtet.

Hintergrund zu Cum-Cum-Geschäften

Cum-Cum-Geschäfte sind eine umstrittene Praxis im Bankgewerbe, die oft als großer Bruder der Cum-Ex-Geschäfte bezeichnet wird. Der Steuerprofessor Christoph Spengel hat berechnet, dass diese Geschäfte dem deutschen Staat rund 28,5 Milliarden Euro gekostet haben, was viermal so viel ist wie der Verlust durch Cum-Ex-Geschäfte. Bisher saß jedoch noch kein Beteiligter solcher Geschäfte auf der Anklagebank. Bei Cum-Cum-Geschäften handelt es sich um Transaktionen, bei denen ausländische Aktionäre versuchen, eine Regel im deutschen Steuerrecht zu umgehen. Diese Regelung erlaubt es deutschen Anlegern, sich auf Dividenden von deutschen Aktien erhobene Steuern erstatten zu lassen, während ausländische Anleger davon ausgeschlossen sind.

Beginn des Prozesses unklar

Der genaue Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Wiesbaden steht noch nicht fest. Dennoch sprechen Experten dem Verfahren bereits eine erhebliche Signalwirkung zu. Sie halten es für wahrscheinlich, dass weitere Anklagen folgen werden, was darauf hindeutet, dass diese Form der Steuerumgehung zukünftig verstärkt juristisch aufgearbeitet werden könnte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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