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Bayaz kritisiert Milliarden-Kreditpaket als unzureichend

Der baden-württembergische Finanzminister zeigt sich skeptisch gegenüber dem geplanten Milliarden-Kreditpaket, das von Union, SPD und Grünen verhandelt wurde. Am Dienstag stimmte der Bundestag dem Paket zu, das noch den Bundesrat passieren muss. Das Paket umfasst unter anderem Ausnahmen bei der Schuldenregel und die Schaffung eines Sondervermögens.

Skepsis gegenüber Kreditpaket

Danyal Bayaz (Grüne), Finanzminister von Baden-Württemberg, äußerte sich im Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ skeptisch über das von Union, SPD und Grünen vereinbarte Milliarden-Kreditpaket. „Geld alleine wird Putin nicht beeindrucken“, sagte er und betonte, dass Geld allein auch keine strukturellen Probleme lösen könne. Mit Blick auf die Abstimmung zur Reform der Schuldenbremse im Bundesrat sprach er von einem „mulmigen Gefühl“, wenn die Länder ihre Zustimmung zu diesem Paket geben. Bayaz hob hervor, dass Reformen, Beschleunigung und Vereinfachung erforderlich seien.

Details des Kreditpakets

Das Kreditpaket, dem der Bundestag bereits zugestimmt hat und das noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt, sieht vor, dass Ausgaben für Verteidigung und weitere sicherheitspolitische Maßnahmen in Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Dies umfasst Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für Nachrichtendienste sowie für den Schutz informationstechnischer Systeme und die „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“.

Sondervermögen für Investitionen

Im Grundgesetz soll die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden, dessen Kredite ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen sind. Die Grünen setzten durch, dass sich die Zweckbestimmung der Mittel nicht nur auf „Investitionen in die Infrastruktur“ beschränkt, sondern auch „zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ umfasst. 100 Milliarden Euro des Sondervermögens sind für Länderinvestitionen vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Die Laufzeit des Sondervermögens beträgt zwölf Jahre, wobei zunächst eine „angemessene Investitionsquote“ im regulären Bundeshaushalt erreicht werden soll, um die Zusätzlichkeit des Sondervermögens zu gewährleisten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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