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Klage auf Neuauszählung der Stimmen kaum erfolgversprechend

Thomas Heilmann (CDU), Bundestagsabgeordneter und Bundesvorsitzender des Vereins Klima-Union, äußerte Bedenken über den Erfolg einer Klage des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vor dem Bundesverfassungsgericht. Das BSW hatte nach der Bundestagswahl am 23. Februar die Neuauszählung der Wählerstimmen gefordert, da es knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war.

Zweifel an der Klage

Thomas Heilmann erklärte gegenüber den Sendern RTL und ntv, er halte die Klage des BSW für wahrscheinlich unzulässig. Er verwies auf die geringen Erfolgsaussichten einer Anfechtung angesichts der hohen Anzahl an insgesamt abgegebenen Stimmen: „13.000 Stimmen sind im Verhältnis zu den vielen Millionen natürlich wenig, ein knappes Scheitern, aber es ist ja auch nicht so, dass man sich mal einfach um 13.000 verzählt“, so Heilmann. Zudem müsse zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die Angelegenheit prüfen, bevor das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden könne.

Ergebnisse in der Prüfung

Das Bündnis Sahra Wagenknecht erhielt gemäß dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen, was etwa 13.400 Stimmen zu wenig für das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde waren. Derzeit liegt die Verantwortung bei der Bundeswahlleiterin, die das vorläufige Ergebnis auf eventuelle Auszählungsfehler untersucht, jedoch noch kein endgültiges Ergebnis verkündet hat.

Endgültiges Ergebnis erwartet

Die vorläufige Darstellung der Ergebnisse basiert auf sogenannten „Schnellmeldungen“ aus der Wahlnacht. Rechtlich relevant sind die später durch die Wahlausschüsse ermittelten endgültigen Ergebnisse. Während der laufenden Prüfung des endgültigen Ergebnisses können kleinere Abweichungen auftreten, die auf Prüfschritte wie erneute Zählungen und Korrekturen zurückzuführen sind. „Diese treten bei jeder Wahl auf“, so die Bundeswahlleiterin. Der Bundeswahlausschuss plant, das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 am 14. März festzustellen und zu verkünden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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