Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein umfassendes Maßnahmenpaket präsentiert, das die EU-Vorschriften vereinfachen soll. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Investitionen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro zu mobilisieren.
Laut der Erklärung aus Brüssel könnten die Maßnahmen eine jährliche administrative Entlastung von rund 6,3 Milliarden Euro bewirken.
Reduzierung bürokratischer Anforderungen
Ein zentraler Aspekt des Pakets ist die Reduzierung bürokratischer Anforderungen für Unternehmen. Besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen von vereinfachten Berichtspflichten profitieren. Im Rahmen der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um 80 Prozent verkleinert. Zudem werden die Berichtsanforderungen für große Unternehmen um zwei Jahre verschoben.
Überarbeitungen bei der Sorgfaltspflicht
In Bezug auf die Vorschriften zur nachhaltigen Sorgfaltspflicht (CSDDD) plant die Kommission Anpassungen. Unternehmen sollen sich künftig stärker auf direkte Geschäftspartner konzentrieren, während kleinere Zulieferer von reduzierten Berichtspflichten profitieren. Zudem wird die zivilrechtliche Haftung auf nationaler Ebene geregelt.
CO2-Grenzausgleichsmechanismus und Investitionsprogramme
Auch beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sind Änderungen vorgesehen. Kleine Importeure mit einem jährlichen Importvolumen von unter 50 Tonnen sollen von den Meldepflichten ausgenommen werden. Dies betrifft zwar rund 182.000 Unternehmen, jedoch sollen über 99 Prozent der relevanten Emissionen weiterhin erfasst werden. Zudem sollen Investitionsprogramme wie „InvestEU“ optimiert werden, um bestehende Mittel effizienter zu nutzen und die Finanzierung von Innovations- und Klimaschutzprojekten zu erleichtern.
Das Maßnahmenpaket wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. „Die Kommission fordere eine zügige Verabschiedung, um die Entlastungen schnell wirksam werden zu lassen“, hieß es in der Erklärung aus Brüssel.
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