Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine beschleunigte Einführung strengerer Grenzwerte für Luftschadstoffe in Deutschland. Laut dem DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sollen die neuen Grenzwerte bereits ab 2028 gelten, statt wie vorgesehen bis 2030, um die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen strengeren Richtlinien bis spätestens 2035 umzusetzen.
Erhöhte Gesundheitsrisiken durch Luftverschmutzung
In der vergangenen Woche veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA), die die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung in Deutschland dokumentieren. So sterben in Berlin jährlich 3.527 Menschen an den Folgen hoher Feinstaubbelastung und 1.414 an den Folgen von Stickstoffdioxid (NO2). Im Ruhrgebiet sind jedes Jahr bis zu 150 Todesfälle pro 100.000 Einwohner auf Feinstaub und 80 Todesfälle auf Stickstoffdioxid zurückzuführen.
Forderung nach schnellerem Handeln
Jürgen Resch betonte die Dringlichkeit, die Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung schneller umzusetzen: „Die Zahlen der Europäischen Umweltagentur machen deutlich: Jede weitere Verschleppung effektiver Maßnahmen kostet Menschenleben“, so Resch. „Um die nach wie vor mehr als 70.000 Todesfälle pro Jahr wegen schmutziger Luft zu vermeiden, ist schnelles Handeln notwendig.“ Der DUH-Geschäftsführer wies darauf hin, dass die neuen EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid an 43 Prozent der Messstellen überschritten werden, während die Empfehlungen der WHO an 78 Prozent der Messpunkte nicht eingehalten werden. Auch bei Feinstaub sieht die Situation ähnlich problematisch aus: Laut Resch wird die WHO-Empfehlung an nahezu keinem Messpunkt in Deutschland erfüllt.
Aktuelle und geplante Grenzwerte
Im September 2021 passte die WHO ihre Grenzwertempfehlungen an, indem sie die Werte für Stickstoffdioxid auf 10 µg/m3 und für Feinstaub auf 5 µg/m3 absenkte. Die Europäische Umweltagentur prognostiziert, dass durch die Einhaltung dieser Werte in Deutschland jährlich 32.628 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub und 9.442 durch Stickstoffdioxid vermieden werden könnten.
Derzeit gelten die 2008 beschlossenen Grenzwerte von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid und 25 µg/m3 für Feinstaub (PM2,5). Im Dezember 2024 beschloss die EU neue Grenzwerte mit 20 µg/m3 für Stickstoffdioxid und 10 µg/m3 für Feinstaub im Jahresmittel, gültig ab 2030. Die DUH plädiert jedoch dafür, diese Grenzwerte bereits ab 2028 verpflichtend umzusetzen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .