Die Abhörzentrale in Leipzig, errichtet von Sachsen-Anhalt und vier weiteren ostdeutschen Ländern, wird aufgrund von Softwareverzögerungen auch in den nächsten beiden Jahren nicht einsatzbereit sein. Ursprünglich war geplant, dass die Einrichtung ab 2021 nach richterlicher Anordnung die Kommunikation von Straftätern und Gefährdern überwachen kann. Das sachsen-anhaltische Innenministerium bestätigte entsprechende Berichte der „Mitteldeutschen Zeitung“.
Verzögerung der Software-Lieferung
Eine Ministeriumssprecherin informierte, dass die im Jahr 2022 bestellte Software bis Mai 2024 geliefert werden sollte, dies jedoch nicht geschehen ist. Eine baldige Lieferung sei nicht zu erwarten. „Nach Auskunft des Unternehmens wird sich die Erstellung der beauftragten Software und damit das Erreichen des Wirkbetriebes voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern“, zitiert die „Mitteldeutsche Zeitung“ die Sprecherin.
Verzicht auf Schadensersatzklage
Markus Pannwitz, Vorstandschef des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ), erläuterte der „Mitteldeutschen Zeitung“, dass trotz des nicht eingehaltenen Liefertermins auf eine Schadensersatzklage verzichtet wird. „Ein Gerichtsprozess hätte wahrscheinlich Jahre gedauert. Ein solcher Rechtsstreit bedeutet für alle beteiligten Parteien eine große Unsicherheit“, so Pannwitz zu den Überlegungen des Zentrums.
Regressansprüche und Zukunftsperspektiven
Markus Pannwitz erläuterte weiter, dass Regressansprüche mittlerweile vertraglich geregelt seien. Er betonte, dass man darauf baue, dass das beauftragte Unternehmen am Gelingen des Vorhabens selbst Interesse habe. „Es geht hier um eine Multi-Millionen-Euro-Investition und auch der Hersteller will den Erfolg, weil er das Produkt selbstverständlich auch anderweitig vermarkten will“, sagte Pannwitz.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
