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Linke fordert Nachbesserungen beim Gewalthilfegesetz für Frauen

Das vom Bundeskabinett beschlossene Gewalthilfegesetz wird von der Linken-Chefin Ines Schwerdtner begrüßt, obgleich sie auf Nachbesserungen besteht. Schwerdtner fordert ein sofortiges Programm für Frauenhäuser und einen unverzüglichen Rechtsanspruch auf Schutz für Frauen.

Linken-Chefin fordert Nachbesserungen am Gewalthilfegesetz

Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, unterstützt das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Gewalthilfegesetz, das auf den verbesserten Schutz von Frauen abzielt. Trotz ihrer Zustimmung sieht Schwerdtner in dem neuen Gesetz viel Raum für Verbesserungen. „Die Linke wird das Gewalthilfegesetz im Bundestag unterstützen, fordert aber erhebliche Nachbesserungen“, äußerte sie am letzten Donnerstag.

Unmittelbare Maßnahmen und finanzielle Unterstützung gefordert

Nach Schwerdtners Ansicht sollte der Rechtsanspruch auf Schutz unverzüglich und nicht erst ab 2030 gültig sein, da Gewalt gegen Frauen ein aktuelles Problem darstellt. Sie plädiert daher für die Bereitstellung eines Sofortprogramms durch den Bund für Frauenhäuser in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro. Zusätzlich zur Bereitstellung von Räumlichkeiten durch Anmietung, so Schwerdtner, sollten Betroffene nicht zu den gewalttätigen (Ex-)Partnern zurückgeschickt werden müssen.

Ausbau und kostenlose Unterbringung in Frauenhäusern

Die Linken-Chefin betonte zudem, dass das Programm jährlich neu aufgelegt werden sollte. Ziel ist es, den Ausbau und die Instandhaltung von Frauenhäusern dauerhaft zu gewährleisten. Darüber hinaus fordert Schwerdtner eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung, die zusätzliches Personal in den Häusern berücksichtigt. Sie argumentiert weiterhin, dass der Aufenthalt in Frauenhäusern für die Betroffenen kostenlos sein sollte. „Es darf nicht sein, dass Frauen für den Schutz immer noch bezahlen müssen. Frauenhäuser sind keine Hotels, sondern Schutzräume für Menschen in höchster Not“, betonte sie. „In einem reichen Land wie Deutschland muss es möglich sein, schutzsuchende Frauen ohne Gebühren unterzubringen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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