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Verkehrsbetriebe lehnen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens strikt ab

Verkehrsbetriebe und Tarifverbünde äußern sich scharf gegen die von der Bundesregierung angekündigte Entkriminalisierung des Schwarzfahrens, da diese nach Meinung der Verantwortlichen zu erhöhtem Missbrauch und finanziellen Ausfällen führen könnte. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte hingegen vorgeschlagen, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, um die Justiz zu entlasten.

Starke Kritik am geplanten Vorhaben

Oliver Wittke, Vorstand des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr, betonte gegenüber dem „Spiegel“, dass Fahren ohne Ticket eine Straftat bleiben müsse. Er warnte: „Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre eine Einladung zu noch intensiverem Missbrauch.“ Ähnlich äußerten sich auch Vertreter des Stuttgarter Verkehrsverbunds VVS, die die Pläne der Bundesregierung als „ein falsches Signal an die ehrlichen Fahrgäste“ bezeichneten.

Erhebliche Einbußen durch Schwarzfahren

Der Hamburger Verkehrsverbund wies darauf hin, dass bereits jetzt durch Schwarzfahren erhebliche Verluste für Kommunen und Verkehrsunternehmen entstünden. Der Branchenverband VDV schätzt die Einnahmeausfälle bundesweit auf bis zu eine Milliarde Euro jährlich.

Praktische Probleme

Die Freiburger Verkehrs-AG sieht zudem praktische Probleme bei einer Entkriminalisierung. Nur wenn Schwarzfahren eine Straftat bleibe, dürften Kontrolleure Menschen ohne Ticket bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Fehlende Einnahmen durch Schwarzfahren müssten laut den Verantwortlichen zudem „über höhere Fahrpreise ausgeglichen werden“.

Streben nach Entlastung der Justiz

Trotz der berechtigten Kritik der Verkehrsbetriebe und Tarifverbünde hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Seine Absicht dahinter: eine Entlastung der Justiz.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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