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DBV fordert schnelle Nachbesserungen bei Tierhaltungsregistrierung

Angesichts erheblicher Lücken in den staatlichen Registrierungsmöglichkeiten für Tierhaltungsformen fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) die Bundesländer auf, schnell nachzubessern. Der Verband warnt, dass ohne entsprechende Maßnahmen die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes stark behindert wird.

Dringender Aufruf zur Nachbesserung

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) seine Besorgnis über den aktuellen Stand der Registrierungsmöglichkeiten: „Bedauerlicherweise hat bisher nur ein Bruchteil der Bundesländer Registrierungsmöglichkeiten eingerichtet“, so Krüsken. „Dadurch wird die Umsetzung einer richtigen und wichtigen Idee unnötig erschwert. Es ist ein Stück aus der föderalen Bürokratiehölle.“

Fehlende Registrierungsstellen erschweren Umsetzung

Seit einem Jahr gilt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, laut dem Schweinehalter ab 1. August ihre Haltungsform bei den Behörden melden müssen. Aufgrund fehlender Registrierungsstellen ist dies jedoch nicht möglich.

Bis Ende des Jahres muss das System funktionieren

Laut Krüsken muss die Registrierung bis spätestens Ende des Jahres funktionieren. „Sonst kann die Tierhaltungskennzeichnung von Schweine-Frischfleisch nicht wie geplant ab August 2025 erfolgen.“ Er rief die Bundesländer dazu auf, bei der Registrierung zusammenzuarbeiten und bestehende Systeme zu nutzen. „Es wäre nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, dass sich die Länder jetzt doch noch auf eine bundeseinheitliche Lösung einigen würden – um die Gleichbehandlung der Produkte bundesweit sicherzustellen.“

Andocken an bestehendes Datenbank-System

Für Landwirte wäre die Registrierung einfacher, wenn sie an ein bestehendes Datenbank-System anknüpfen könnte, erklärte Krüsken. „Dass dies nicht bislang nicht vorgesehen ist, ist ein schwerer Konstruktionsfehler des Gesetzes.“

Geplantes fünfstufiges System

Vorgesehen ist ein fünfstufiges System der staatlichen Haltungskennzeichnung, abhängig von der Größe des Stallplatzes pro Tier und Auslaufmöglichkeiten. Zunächst soll dies für Schweinefrischfleisch gelten, später auch für Fleisch anderer Tierarten sowie für andere Verarbeitungsformen wie etwa Wurst.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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