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Bundesverfassungsgericht bestätigt zentrale Punkte der Wahlrechtsreform

Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat ihre Erleichterung über das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts geäußert. Sie begrüßt insbesondere die Klarstellung, dass „kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben“ wird, während die Union das Urteil kritisiert.

Bundestagspräsidentin begrüßt Wahlrechtsurteil

Bärbel Bas (SPD) kommentierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform positiv: „Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts – die sogenannte Zweitstimmendeckung – bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt“, sagte sie. Laut Bas ist die Bestätigung des Gerichts, dass ein Wahlkreissieger nicht mehr automatisch in den Bundestag einzieht, eine verfassungsrechtlich zulässige Änderung. Das Beratungsverfahren im Bundestag wurde ebenfalls nicht beanstandet.

Das Bundesverfassungsgericht habe zudem die Zahl der Abgeordneten „eindeutig auf 630 begrenzt“, was Bas als „wichtiges Signal“ an die Wähler bezeichnete. Diese Entscheidung begrüßt sie, da sie Planungssicherheit schafft, Kosten begrenzt und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärkt. Allerdings wurden Bedenken hinsichtlich der Fünf-Prozent-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form, insbesondere der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel, geäußert. Bas betonte, dass es nun wichtiger sei, das Urteil in Ruhe auszuwerten.

Kritik von der Union

Die Union reagierte hingegen kritischer auf das Urteil. Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, sah das Urteil als „Niederlage der Ampel“ und bezichtigte sie der „bewussten Wahlrechtsmanipulation“. „Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt“, sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. Er warf der Ampel vor, durch Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Bundestag drängen zu wollen, was seiner Meinung nach gescheitert ist.

Auch der CDU-Chef, Friedrich Merz, äußerte sich ähnlich. Er sagte, dass das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel im Sinne der Klage der Union in Teilen als verfassungswidrig eingestuft hat und der „Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mithilfe des Wahlrechts auszuschalten, […] gescheitert“ ist.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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