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EU prüft Beihilfen für Condor in Höhe von 321 Mio

Die Europäische Kommission nimmt erneut die finanzielle Unterstützung der Fluggesellschaft Condor in den Fokus. Es wurde eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Wert von 321,2 Millionen Euro mit den EU-Beihilfevorschriften übereinstimmt.

Untersuchung der staatlichen Beihilfen für Condor

Die EU-Kommission hat die Beihilfen für die Fluggesellschaft Condor erneut zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht. Das Ziel ist es, die Übereinstimmung einer deutschen „Umstrukturierungsmassnahme“ im Umfang von 321,2 Millionen Euro mit den EU-Beihilfevorschriften zu prüfen, wie die Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Vorherige Genehmigung für nichtig erklärt

Ursprünglich wurde die Maßnahme im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt. Allerdings wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission im Mai 2024 durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union für nichtig erklärt.

EU-Beihilfevorschriften und ihre Auswirkungen

Nach den EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Allerdings gehören Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zu den Beihilfeformen, die den Wettbewerb am stärksten verzerren, da sie Unternehmen unterstützen, die andernfalls aus dem Markt ausscheiden würden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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