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Schnitzer kritisiert Heils Rentenpläne und fordert Reformen

Monika Schnitzer, Leiterin der Wirtschaftsweisen, kritisiert die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu einem Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter. Sie argumentiert stattdessen für eine dynamische Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und eine Reform der Witwenrente, während sie Unternehmen dazu auffordert, bessere Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte zu schaffen.

Schnitzer’s Kritik an Heil’s Plänen

Monika Schnitzer, Leiterin des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, lehnt die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung eines Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter ab. In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ äußerte sie: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, durch einen Steuerbonus die Beschäftigten dazu zu motivieren, länger zu arbeiten, wenn er gleichzeitig Anreize dafür setzt, vorzeitig in Rente zu gehen, wie beispielsweise mit der Rente mit 63.“

Vorschläge zur Renteneintrittsalter und Arbeitsbedingungen

Schnitzer empfiehlt stattdessen eine dynamische Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, angepasst an die Lebenserwartung. „Das würde das Rentensystem stabilisieren und das Fachkräfteproblem mildern,“ argumentiert die Münchener Ökonomin. Darüber hinaus plädiert sie für bessere Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte durch die Unternehmen. Sie erklärt: „Gleichzeitig liegt es an den Unternehmen, es für ihre Beschäftigten möglich und attraktiv zu machen, bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu arbeiten und auf freiwilliger Basis auch darüber hinaus. Beispielsweise durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten.“

Kritik an der Witwenrente

Schnitzer stellt sich auch gegen Heils Plan, das Arbeiten für Bezieherinnen von Witwenrente attraktiver zu gestalten. Sie spricht sich für eine Reform der Witwenrente aus, insbesondere für jüngere Witwen. „Eine Reform der Witwenrente ist dringend angezeigt, gerade für Witwen, die noch nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Man fragt sich, warum sie, anders als bei Unterhaltsansprüchen im Scheidungsfall, vollen Anspruch auf Witwenrente haben, selbst wenn sie noch berufstätig sein könnten,“ kritisiert die Wirtschaftsweise. Sie fügt hinzu: „Ihr Anreiz, berufstätig zu sein, wird vielmehr dadurch gemindert, dass sie bei eigenen Erwerbseinkünften ihre Ansprüche auf Witwenrente zumindest teilweise verlieren.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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