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Kretschmann lobt EU-Asylreform trotz Kritik innerhalb Grünen

Der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, lobt den EU-Asylkompromiss als „überfälligen Schritt“ in Richtung geordnete Migrationspolitik. Im Gegensatz dazu steht die Ablehnung der Reform durch die Europäische Grünenfraktion, die Inhaftierung von flüchtenden Familien und Kindern an EU-Außengrenzen und geschwächte Rechte für Geflüchtete kritisiert.

Kretschmann lobt EU-Asylkompromiss

Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, begrüßt die Zustimmung des EU-Parlaments zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). „Der EU-Asylkompromiss ist ein überfälliger Schritt hin zu mehr Ordnung, Steuerung und Begrenzung in der Migrationspolitik“, sagte Kretschmann dem „Tagesspiegel“. Er betonte, dass europäische Herausforderungen europäisch angegangen werden müssten. Auch sei die Kompromissfindung ein wichtiges Signal vor den anstehenden Europawahlen.

Grünenfraktion im Europaparlament gegen die Reform

Die Grünenfraktion im Europaparlament stimmte laut „Tagesspiegel“ mehrheitlich gegen die Reform. Ihre Fraktionsvorsitzende, Terry Reintke, Spitzenkandidatin bei der Europawahl für die deutschen und europäischen Grünen, argumentierte: „Wir können keinem Pakt zustimmen, der die Inhaftierung von Schutz suchenden Familien und Kindern an den EU-Außengrenzen zulässt und die Rechte Geflüchteter schwächt“.

Verärgerung bei Realos der Grünen

Die Ablehnung der Reform durch die Europäischen Grünen sorgte bei den Realos der Grünen in Deutschland, zu denen auch Kretschmann zählt, für Unmut. Die deutsche Bundesregierung, unter maßgeblicher Beteiligung von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), unterstützt die Reform und plant eine Zustimmung im EU-Rat.

Details der Reform

Die Reform sieht vor, Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ künftig schneller und direkt von der EU-Außengrenze abschieben zu können. Dies impliziert verpflichtende Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen, die in der Regel nach zwölf Wochen abgeschlossen sein sollen. Auch eine mögliche Abschiebung soll danach zeitnah erfolgen. Ausgenommen von diesen Verfahren sind lediglich unbegleitete Minderjährige. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen Geldzahlungen leisten. Die genauen Details der Reform arbeitet die EU-Kommission derzeit aus.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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