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Ministerium erleichtert über Urteil zu Kohlekraftwerk Datteln IV

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln IV für wirksam erklärt hat, wurde vom nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Klimaschutzministerium begrüßt. Laut einer Sprecherin von Ministerin Mona Neubaur (Grüne) leistet das Kraftwerk einen wichtigen Beitrag zur lokal stabilisierenden Energieversorgung.

Erleichterung über Gerichtsentscheidung

Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW auf, das 2021 den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln IV für unwirksam erklärt hatte. Nun ist das Landesgericht aufgefordert, sein Urteil zu überdenken. In diesem Zusammenhang äußerte sich eine Sprecherin von Ministerin Mona Neubaur (Grüne) gegenüber der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) erleichtert: „Das Kraftwerk Datteln IV leistet aktuell einen systemstabilisierenden Versorgungsbeitrag sowohl für Strom-, aber besonders auch für die Wärmeversorgung vor Ort.“

Wichtiger Stromlieferant für den Bahnbetrieb

Neben seiner Rolle bei der lokalen Energieversorgung spielt das Kraftwerk Datteln IV eine bedeutende Rolle für den Bahnbetrieb der Deutschen Bahn im separaten Stromnetz. „Zudem ist es wichtiger Stromlieferant für den Bahnbetrieb der DB in deren separatem Stromnetz“, unterstrich die Sprecherin.

Das Ministerium wird den weiteren Fortgang des Prozesses beim Oberverwaltungsgericht Münster mit Interesse verfolgen: „Den Fortgang des Prozesses beim OVG Münster werden wir aufmerksam verfolgen“, versicherte die Sprecherin.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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