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Bundesrechnungshof fordert Verringerung der Sondervermögen zur Haushaltsoptimierung

Der Bundesrechnungshof fordert eine Reduzierung der Sondervermögen, um eine transparentere Darstellung der Bundesfinanzen zu gewährleisten.

Sorge um Transparenz der Bundesfinanzen

Laut Bundesrechnungshof könnten Sondervermögen das Budgetrecht des Bundestages und die Wirksamkeit der Schuldenbremse im Grundgesetz erheblich beeinträchtigen. Ein Sprecher der Behörde erklärte gegenüber MDR Aktuell: „Durch diese ‚ausufernde Töpfchenwirtschaft‘ hat der Bundestag selbst als Haushaltsgesetzgeber im Grunde keinen klaren Blick mehr auf die tatsächliche Lage der Bundesfinanzen.“

Verfälschtes Bild der Finanzen

Der Bundeshaushalt 23 weist dem Sprecher zufolge eine Nettokreditaufnahme von 46 Milliarden Euro aus, während fast 150 Milliarden Euro mögliche Schulden über verschiedene Sondervermögen laufen. „Das heißt, dass der Bundeshaushalt im Ergebnis eigentlich gar nicht mehr das wahre Bild der Bundesfinanzen abbildet, sondern ein beschönigendes Bild zeichnet.“ Bundestag und Öffentlichkeit seien somit nicht in der Lage, die tatsächlichen Ausgaben des Bundes zu verfolgen.

Notwendige Evaluierung

Obwohl die Entscheidung über die Auflösung von Sondervermögen bei der Bundesregierung liegen würde, drängt der Bundesrechnungshof darauf, dass bestehende Sondervermögen regelmäßig evaluiert und gut begründet fortgeführt werden sollten. „Da gibt es zwar Pläne im Bundesfinanzministerium, die halten wir aber für bei Weitem nicht ausreichend“, so der Sprecher des Bundesrechnungshofs.

Blick auf die großen Sondervermögen

Er fügte hinzu, dass vermutlich auch die großen Sondervermögen wie der Klima- und Transformationsfonds in den Fokus rücken müssten. Der Bundesrechnungshof sieht in diesem Zusammenhang dringenden Handlungsbedarf, um das Problem der „Entkernung“ von Geld aus Kernhaushalt in die Sondervermögen zu beheben.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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