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Linksfraktion identifiziert Mängel im ‚Selbstbestimmungsgesetz‘

Die Linke im Bundestag kritisiert erhebliche Lücken im geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ der Bundesregierung und fordert gesetzliche Bestimmungen zur Gesundheitsversorgung und die Aufarbeitung vergangener staatlicher Diskriminierungen.

Bedenken bezüglich der Gesundheitsversorgung und vergangener Diskriminierungen

Die Linksfraktion äußert Bedenken bezüglich des geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“ der Bundesregierung. Laut Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Fraktion, fehlen im Gesetzesentwurf wesentliche Aspekte. „Es fehlen gesetzliche Bestimmungen zur Gesundheitsversorgung, denn gerade hier berichten Betroffene von erheblichen Diskriminierungen“, so Vogler gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie fordert zudem eine Aufarbeitung und damit verbundene Entschädigungen für vergangene staatliche Diskriminierungen.

Das Gesetz als Baustein für ein selbstbestimmtes Leben

Vogler sieht das „Selbstbestimmungsgesetz“ als wichtigen Baustein, um Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und Würde zu ermöglichen. Sie betont jedoch, dass der derzeitige Entwurf die Interessen der Betroffenen nicht vollständig abdeckt und vor allem die Einschränkungen für jugendliche trans Menschen kritisiert. „Der vorliegende Entwurf deckt leider nicht alle Interessen der Betroffenen ab. Die Einschränkungen zum Beispiel für jugendliche trans Menschen stehen im Widerspruch zum Anspruch der Selbstbestimmung“, behauptet Vogler.

Einladung zur Diskriminierung und infrage gestellte Verfassungsmäßigkeit

Auch besteht laut der Linken Sorge, dass Einschränkungen beim Hausrecht und beim Vertragsrecht als Einladung zur Diskriminierung verstanden werden könnten. Vogler äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einzelner Regeln des Gesetzes. Trotzdem betont sie die Notwendigkeit des Gesetzes und begrüßt insbesondere „den Wegfall des Begutachtungssystems und die einfachere Änderung von Personenstand und Vornamen“. Bedenken bestehen jedoch bezüglich der ausformulierten Einschränkungen beim Hausrecht und der Weitergabe der Daten an Bundesbehörden. „Hierin drückt sich ein Misstrauen gegenüber den Betroffenen aus und wir bezweifeln, dass alle diese Einschränkungen grundrechtskonform sind“, so Vogler abschließend.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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