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Regierungskabinett stimmt Faesers Reform für Einbürgerungsverfahren zu

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat eine bedeutende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die politische Partizipation von Migranten in Deutschland zu verbessern.

Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Die geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist eines der „wichtigsten Reform-Projekte“ der Ampelkoalition, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach der Kabinettssitzung in der Bundespressekonferenz. Die Bundesregierung zielt darauf ab, dass Menschen, die längst Teil der deutschen Gesellschaft sind, auch demokratisch mitgestalten können. „Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen“, erläuterte Faeser. Daher sollen Menschen künftig nicht mehr gezwungen sein, „einen Teil ihrer Identität aufzugeben“.

Bezug zur Bevölkerung

Insbesondere betrifft die Reform rund 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, die keinen deutschen Pass haben – etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. „Von ihnen leben rund 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland“, fügte Faeser hinzu. Die Ministerin betonte die Notwendigkeit der Reform, indem sie darauf hinwies, dass ein „bedeutender Teil der Menschen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und längst fester Bestandteil der Gesellschaft sind, nicht gleichberechtigt demokratisch teilhaben und mitwirken können.“

Neues Staatsangehörigkeitsrecht

Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass eine Einbürgerung für Menschen mit einem qualifizierten Aufenthaltsrecht in der Regel nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich sein soll. „Besondere Integrationsleistungen“ können die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzen. Die Mehrstaatigkeit soll grundsätzlich möglich sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich weiterhin zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen und gegen „antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ positionieren, die „mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar“ seien und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstießen.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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