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CDU-Parteiausschluss von Maaßen scheitert: Bedeutung und Auswirkungen

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) CDU-Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen vorerst gescheitert. 
Das CDU-Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen ist vorerst gescheitert. Ein entsprechender Antrag sei vom Kreisparteigericht der CDU Thüringen abgelehnt worden, teilte Maaßen selbst am Dienstag mit. „Die Anordnung, mir meine Mitgliedsrechte zu entziehen, ist aufgehoben worden“, so der heutige Chef der sogenannten „Werteunion“. Damit sei auch „das Merz`sche Projekt“, eine Brandmauer zur „Werteunion“ zu errichten, gescheitert. Er erwarte von Merz, dass dieser „jetzt personelle und programmatische Konsequenzen zieht“. Offenbar bekommt Maaßen aber einen Verweis, weil er in einem Gastbeitrag in der Zeitung „Weltwoche“ den linken Flügel der CDU mit der „Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen“ in Verbindung gebracht hatte.

Vorwürfe gegen Maaßen wegen Äußerungen

Der CDU-Vorstand hatte im Februar ein Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen beschlossen, nachdem ihn die Parteispitze vorher vergeblich zum freiwilligen Parteiaustritt aufgefordert hatte. „Immer wieder gebraucht er die Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen“, hieß es in einem früheren Beschluss Ende Januar. Maaßen sei offenkundig nicht am Wohl der CDU gelegen. „Für seine Äußerungen und das damit zum Ausdruck gebrachte Gedankengut ist in unserer Partei kein Platz.“

Kritik an Maaßen von außerhalb der CDU

Auch Kritiker außerhalb der CDU warfen Maaßen eine Verharmlosung des Holocausts sowie die Verbreitung antisemitischer Chiffren vor, nachdem er von einer „rot-grünen Rassenlehre“, einem „eliminatorischen Rassismus gegen Weiße“ und „Globalisten“ gesprochen hatte. Maaßen weist die Vorwürfe zurück. „Ich habe kein Interesse an einem Showdown mit Parteiausschluss und hätte mir gewünscht, dass wir die Differenzen kollegial austragen, nicht vor der Öffentlichkeit“, sagte er bereits vor Beginn des Parteiausschlussverfahrens.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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