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Mangelnder Schutz von Prostituierten sorgt für Kritik

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Kritik an unzureichendem Schutz von Prostituierten. 
Kritiker werfen dem Staat vor, Prostituierte nicht ausreichend zu schützen. Der Rechtsanwalt und ehemalige Landesverfassungsrichter Ulrich Rommelfanger betonte, dass es gegen das Grundgesetz verstoße, wenn der Staat dulde, dass Freier Frauen einseitig für ihre Zwecke benutzen. Rommelfanger kritisierte auch das Prostitutionsgesetz und das Prostituiertenschutzgesetz, da der Gesetzgeber der Menschenwürde zu wenig Beachtung geschenkt habe. Der Schutz und die Rechte der Prostituierten seien nicht ausreichend gewährleistet, da die Gesetze fälschlicherweise davon ausgehen, dass sich alle Frauen selbstbestimmt prostituierten.

Unfreiwillige Prostitution

Die Sozialethikerin Elke Mack von der Universität Erfurt betonte, dass der Gesetzgeber in den letzten 20 Jahren versäumt habe, die Annahme zu hinterfragen, dass sich alle Frauen selbstbestimmt prostituierten. Mack erklärte, dass Prostituierte ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aufgeben, um einseitig die Wünsche des Freiers zu befriedigen. Experten gehen davon aus, dass sich 60 bis 90 Prozent der Frauen unfreiwillig prostituieren, aus Armut oder weil sie dazu gezwungen werden. Diese Frauen werden nicht ausreichend geschützt und haben kaum Rechte.

Zahl der angemeldeten Prostituierten und ihre Absicherung

In Deutschland arbeiten hunderttausende Prostituierte, jedoch sind gerade einmal 23.700 angemeldet. Die meisten Prostituierten sind nicht kranken- oder sozialversichert. Die geringe Anzahl von angemeldeten Prostituierten zeigt, dass viele Frauen aus Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung nicht den Schutz und die Absicherung in Anspruch nehmen, die ihnen zustehen. Der Staat muss dringend Maßnahmen ergreifen, um Prostituierte besser zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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