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Weimer stellt sich gegen gesetzlichen Investitionszwang für US‑Streamer

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) bekräftigt seine Ablehnung eines gesetzlichen Investitionszwangs für US-Streaminganbieter in Deutschland. Stattdessen setzt er auf eine ausgehandelte Selbstverpflichtung der Branche und warnt vor zusätzlicher Bürokratie sowie möglichen internationalen Verwerfungen. Im Regierungsapparat sorgt der Kurs in der Filmförderung seit Wochen für Streit zwischen Bundeskanzleramt und Bundesfinanzministerium.

Weimer gegen gesetzlichen Investitionszwang

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat seine Kritik an einem gesetzlichen Investitionszwang für US-Streaminganbieter erneuert. „Ein Gesetz würde erhebliche Bürokratie mit sich bringen und Einschränkungen für Unternehmen, die hier produzieren“, sagte Weimer dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Er positioniert sich damit klar gegen Bestrebungen, die großen Streamingdienste per Gesetz zu höheren Investitionen zu verpflichten.

Weimer warnte zudem indirekt vor möglichen Reaktionen aus den USA. „In der US-Botschaft wird die Diskussion über die Filmförderung, soweit es mir bekannt ist, sehr genau beobachtet“, sagte Weimer laut „Handelsblatt“.

Streit um Filmförderung und Rolle der Streaminganbieter

Das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium streiten seit Wochen über die Ausgestaltung der Filmförderung. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte zusätzliche Mittel für die Filmförderung in Höhe von 120 Millionen Euro im Vorjahr an die Bedingung geknüpft, dass die großen Streaminganbieter wie Netflix und Disney ihre Investitionen in Deutschland erhöhen. Klingbeil will dies den Anbietern gesetzlich vorschreiben.

Weimer hingegen lehnt einen solchen Investitionszwang ab und hat mit den Branchengrößen eine Selbstverpflichtung ausgehandelt. Ein Gesetz könnte wegen des EU-Wettbewerbsrechts nur vorschreiben, dass die Investitionen in Europa stattfinden, warnte Weimer dem „Handelsblatt“ zufolge. Er hält zudem Klagen gegen ein Gesetz für möglich.

Bedenken zu Programmfreiheit und unternehmerischer Freiheit

Weimer verwies darauf, dass Vertreter öffentlich-rechtlicher Sender bereits darauf hingewiesen hätten, dass sie ein Gesetz als schwer zu rechtfertigenden Eingriff in ihre Programmfreiheit sähen. Ähnliches höre man von ausländischen Streamern, gerade „wenn ein Gesetz mit sehr hohen und detaillierten Vorgaben in ihre unternehmerische Freiheit eingreift, so wie es sich die Produzenten wünschen“, so Weimer im „Handelsblatt“.

Es gebe zudem einen „sehr guten Kompromiss, den auch wichtige Vertreterinnen der SPD-Fraktion mittragen“, sagte der Kulturstaatsminister. „Die freiwilligen Zusagen werden sehr schnell überprüft. Und wenn sich nicht an die Zusagen gehalten wird, gibt es ein Gesetz.“ Weimer betonte laut „Handelsblatt“, er habe Vertrauen in die Zusagen von ARD, ZDF, RTL, Pro Sieben und Netflix und Co.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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