DMD, BIG und BOB: Bei dieser Kommunalwahl am 11. September stehen für den Wähler bislang unbekannte Parteien zur Wahl.
Für die politischen Neulinge offensichtlich unbekannt ist, wie sie ihre Wahlplakate korrekt zu kennzeichnen haben.

Eine Recherche unserer Redaktion ergab, dass die bislang von den neuen Osnabrücker Kleinparteien aufgehängten und von uns gesichteten Plakate alle keine Kontaktadresse der verantwortlichen Partei oder Wählervereinigung enthalten.
Ein derartiges Impressum ist jedoch nach dem Niedersächsischen Presserecht zwingend vorgeschrieben, wie uns auf Nachfrage Dr. Silke Klotzhuber vom dafür zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg bestätigte. “Sobald eine entsprechende Anzeige vorliegt, wird das Amt tätig”, so Silke Klotzhuber.

Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro drohen – theoretisch

Der Verstoß gegen das Presserecht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. In der Praxis werden aber keine solchen drakonischen Strafen verhängt, so die Amtsmitarbeiterin gegenüber unserer Redaktion. “Wie im Einzelfall vorzugehen ist, liegt im Ermessen der Behörde”, schildert Klotzhuber die Arbeit der Landesbehörde.

In Wilhelmshaven musste die SPD nach einer Anzeige reagieren

Plakat der Osnabrücker SPD
So ist es richtig: Kontaktdaten auf einem Plakat der Osnabrücker SPD

In der vergangenen Woche wurde beim Oldenburger Amt ein SPD-Ortsverein aus Wilhelmshaven angezeigt – es kann also durchaus auch Politprofis treffen. Die Genossen von der Küste reagierten schnell und klebten ein Impressum nach.

Beim Landesamt für Verbraucherschutz sieht man derartige Angelegenheiten auch deswegen gelassen, erläutert Dr. Klotzhuber, weil ja bereits durch die aufgedruckten Partei im Regelfall deutlich der Urheber erkennbar ist – und in spätestens zwei Wochen sind die Parteien ohnehin schon wieder damit beschäftigt ihre Werbung abzuhängen.

An der Gültigkeit des Presserechts lässt die Beamtin allerdings keinen Zweifel: Sobald eine Anzeige vorliegt wird das Landesamt auch tätig.

BOB hat bereits Kontakt mit dem Wahlamt aufgenommen

Der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) hatte bei der Nachfrage unserer Redaktion schon von dem Fauxpas gehört und bereits Kontakt mit dem Wahlamt aufgenommen.
Dr. Stephen Grüner (BOB): “Als junges Wahlbündnis lernen wir immer gerne dazu und korrigieren Fehler sofort. Wir sind in dieser Frage proaktiv an die sehr freundliche und aufgeschlossene Stadtverwaltung herangegangen: Wir haben erreicht, dass demnächst auf der städtischen Erlaubnis zur Wahlplakatierungen dezidiert darauf hingewiesen wird, die Plakate mit einer Adresse zu versehen.”