Verwaltungsgerichte verkürzen Dauer von Asylprozessen – aber noch Luft nach oben

Die Dauer von Asylverfahren an deutschen Verwaltungsgerichten hat sich bundesweit verkürzt. Laut einer Umfrage des Deutschen Richterbundes hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit erstinstanzlicher Asylklagen von 20 Monaten im Jahr 2022 auf 17 Monate reduziert. Allerdings bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Aktuelle Daten zur Laufzeit von Asylverfahren

Die Reduzierung der Prozessdauer wurde durch eine Umfrage des Deutschen Richterbundes ermittelt. Diese wurde unter allen Verwaltungsgerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durchgeführt, wie das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” berichtet.

Die kürzesten Bearbeitungszeiten wurden mit 3,5 Monaten in Trier registriert, während die Verfahren in Cottbus mehr als drei Jahre dauern können. Den Gerichten ist es damit noch nicht gelungen, die von der Ministerpräsidentenkonferenz gesetzten Ziele zu erreichen. Diese sehen vor, dass Verfahren für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote innerhalb von maximal drei Monaten abgeschlossen werden sollen.

Deutschlandweite Unterschiede in der Verfahrensdauer

Das Verwaltungsgericht Trier erreicht bundesweit die schnellsten Entscheidungen und schließt Verfahren im Durchschnitt nach 3,5 Monaten ab. Mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 9,8 Monaten im ersten Halbjahr 2023 folgt das Verwaltungsgericht Saarlouis auf dem zweiten Platz. Demgegenüber stehen einige Bundesländer wie Brandenburg und Hessen, in denen die Dauer von Asylverfahren noch über 30 Monate beträgt.

Politik in der Pflicht

Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sieht die Politik in der Verantwortung, schnellere Asylverfahren zu ermöglichen. Dabei hebt er hervor: “Die Bundesländer müssen der politischen Ankündigung schnellerer Asylverfahren rasch Taten folgen lassen. Ohne personelle Verstärkungen für die Verwaltungsgerichte wird es nicht gehen.” Er spricht auch die Problematik an, dass viele Gerichte noch immer mit den in den Jahren 2016 bis 2018 aufgelaufenen Aktenbergen zu kämpfen haben. Rebehn betont die Notwendigkeit gut ausgestatteter Gerichte und spezialisierter Kammern, um Asylverfahren zügig und mit hoher Qualität bearbeiten zu können.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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