Staatsrechtler bewerten die Forderung des AfD-Fraktionsvorsitzenden in Mecklenburg-Vorpommern Nikolaus Kramer nach Abschiebungen „straffällig gewordener Mehrstaatler“ als verfassungswidrig. Kramer präzisierte nach einer Anfrage der Zeitung, es gehe um einen erweiterten Entzug der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern, auch bei Angriffen auf Sicherheitskräfte. Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber sieht lediglich bei Kapitaldelikten Raum für einen Verlust der Staatsbürgerschaft.
Kritik von Staatsrechtlern
Rechtsprofessor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, sagte der „Welt“ (Mittwochausgabe): „Eine solche Forderung ist mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbar.“
Professor für Öffentliches Recht Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg stimmt dem zu. „Der Vorschlag des AfD-Politikers ist klar verfassungswidrig“, sagte er.
Kramers ursprüngliche Forderung und Klarstellung
AfD-Fraktionsvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern Nikolaus Kramer hatte am Sonntag mit Bezug auf den von einem Deutsch-Türken getöteten Polizisten im saarländischen Völklingen dem Bericht zufolge mitgeteilt: „Dieser Fall ist ein trauriger Beleg dafür, dass wir es uns nicht länger leisten können, diese straffällig gewordenen Mehrstaatler hier im Land zu dulden. Wer unsere Sicherheitskräfte angreift, verwirkt jedes Recht, weiterhin in Deutschland zu leben. Solche Täter gehören in ihr zweites Heimatland abgeschoben – ohne Wenn und Aber.“
Nach einer Anfrage der Zeitung rudert der mecklenburg-vorpommerische AfD-Fraktionschef Kramer zurück. Es gehe darum, den Entzug der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern „auf weitere besonders schwere Straftaten – darunter Angriffe auf Sicherheitskräfte – auszudehnen“, so Kramer. „Wer eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt und durch Gewalttaten gegen Polizisten unser Recht und unsere Sicherheit mit Füßen tritt, muss künftig damit rechnen, dass ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen und er in sein anderes Heimatland abgeschoben wird.“
Weitere verfassungsrechtliche Einordnung
Der AfD-Fraktionschef hebe damit „nicht nur auf schwerste Kapitaldelikte ab, sondern auch etwa auf den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beim Wegtragen von Demonstranten oder einfache körperliche Gewalt gegen Ordnungskräfte“, sagte Verfassungsrechtler Ogorek. „Es liegt auf der Hand, dass der Passentzug bei Doppelstaatlern unter derart weiten Voraussetzungen verfassungswidrig wäre.“
Verfassungsrechtler Boehme-Neßler sagte, wenn straffälligen Doppelstaatlern die Staatsbürgerschaft entzogen werden könnte, gäbe es eine „Staatsbürgerschaft zweiter Klasse“, die das Grundgesetz nicht kenne.
Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sagte der „Welt“ zum Verlust der Staatsangehörigkeit, man könne im Staatsangehörigkeitsrecht ergänzen, dass Doppelstaatler auch bei der Begehung von Kapitaldelikten die Staatsbürgerschaft verlieren könnten. „Ein Angriff auf Sicherheitskräfte reicht in dieser Allgemeinheit nicht. Das ist zu unbestimmt und würde auch Bagatellen umfassen.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
