Trier-Amokfahrt: Prozess muss teilweise neu aufgerollt werden

In Karlsruhe hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Trier in Bezug auf die tödliche Amokfahrt vom Dezember 2020 aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet. Der Hauptgrund für die Aufhebung war eine fehlerhafte Begründung für die Annahme, dass der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe.

Urteilsaufhebung und geplante Neuverhandlung

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab am Montag bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Trier gegen den Angeklagten der tödlichen Amokfahrt in Trier vom Dezember 2020, teilweise neu aufgerollt werden muss. Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe, doch die Annahme sei nicht rechtsfehlerfrei begründet worden.

Der Angeklagte war ursprünglich wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Landgericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und seine Fahrerlaubnis entzogen. Das zur Tatbegehung verwendete Kraftfahrzeug wurde eingezogen und eine lebenslange Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestimmt.

Die Tat und deren Folgen

Laut den ursprünglichen Urteilsfeststellungen des Landgerichts fuhr der an Wahnvorstellungen leidende Angeklagte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Trierer Fußgängerzone. Er soll das Fahrzeug dabei gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zugesteuert haben. Durch seine Tat wurden fünf Menschen getötet, weitere 14 Personen wurden teilweise schwer verletzt (Beschluss vom 13. September 2023 – 4 StR 40/23).

Ausblick auf den neuen Prozess

Mit der Aufhebung des Urteils wird der Prozess gegen den Angeklagten neu aufgerollt. Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf das endgültige Urteil und die mögliche Strafe des Angeklagten sind bislang unklar und werden erst in der Neuverhandlung festgestellt.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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