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Terrorverdächtiger Syrer wollte Bundeswehr-Soldaten mit Macheten angreifen

Ein Syrer, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam und unter Terrorverdacht in der Region Hof festgenommen wurde, hat subsidiären Schutz und eine bis zum 11. Dezember 2025 gültige Aufenthaltserlaubnis. Der 27-Jährige sollte laut Angaben der zuständigen Ausländerbehörde nicht abgeschoben werden und ist nicht vorbestraft. Er steht unter dem Verdacht, einen Angriff auf Soldaten der Bundeswehr mit zwei Macheten geplant zu haben.

Vom Flüchtling zum Terrorverdächtigen

Nach Informationen der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, die sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mitteilten, reiste der jetzt 27-jährige Syrer am 17. Oktober 2014 als Flüchtling nach Deutschland ein. Der Syrer hatte demnach subsidiären Schutz zugesprochen bekommen und besitzt eine Aufenthaltserlaubnis, die bis zum 11. Dezember 2025 gültig ist.

Keine Abschiebung und keine Vorstrafen

Die zuständige Ausländerbehörde hatte keine Pläne für eine Abschiebung des Beschuldigten, wie der Sprecher den Funke-Zeitungen mitteilte. Zudem wurde betont, dass der 27-Jährige keine Vorstrafen hat.

Untersuchungshaft wegen Terrorverdachts

Der Tatverdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Der Verdacht gegen ihn lautet, dass er einen Angriff auf Soldaten der Bundeswehr in Hof mit zwei Macheten geplant haben könnte.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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