Streit um Aufnahme der iranischen Revolutionsgarden auf EU-Terrorliste

Der langanhaltende Streit über die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarden in die EU-Terrorliste wird weiterhin kontrovers diskutiert. Ein nichtöffentlicher Bericht des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates wird von mehreren Experten als unzureichende Grundlage für eine ablehnende Haltung gegenüber der Aufnahme betrachtet.

Streit um die Listung der Revolutionsgarden

Der laufende Streit über die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarden in die EU-Terrorliste geht nach Informationen der “taz” weiter. Ein nichtöffentlicher Bericht des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates gibt keine klare rechtliche Begründung gegen die Aufnahme in die Liste, berichtet die Zeitung.

Laut Christian Marxen, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, werden in dem Bericht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Listung als Terrororganisation erörtert, ohne jedoch konkrete Anknüpfungspunkte für eine Listung der Revolutionsgarden zu benennen.

Bedenken von Experten

Auch Matthias Herdegen, Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Universität Bonn, und Lukas Märtin, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, äußern Bedenken. Herdegen sieht in den Positionen des Juristischen Dienstes keine überzeugende Begründung gegen die Listung. Ähnlich äußert sich Märtin: Das Gutachten liefere keine präzisen Gründe, warum die Revolutionsgarden rechtlich derzeit nicht gelistet werden könnten.

Kritik an der Bundesregierung

Die Bundesregierung wird kritisiert: Norbert Röttgen, CDU-Außenpolitiker, äußert scharfe Kritik an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Er wirft ihr vor, die Öffentlichkeit über den Inhalt des Gutachtens getäuscht und behauptet zu haben, eine Terrorlistung sei momentan nicht möglich. Röttgen fordert politischen Willen und Einsatz für eine Listung innerhalb der EU.

Das Gutachten legt dar, dass eine Aufnahme in die Liste das Vorhandensein einer nationalen Entscheidung einer zuständigen Behörde voraussetzt. Es befasst sich mit zwei Urteilen von US-Gerichten von 2020 und 2018. Es wird unterstrichen, dass Entscheidungen von Drittstaaten als Grundlage für eine Listung herangezogen werden könnten, jedoch sei die überprüfte Entscheidung dieser Art zu veraltet.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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