Sind Strafzinsen erlaubt und wie kann man sie umgehen?

Die Zahl der Geldinstitute, die das Guthaben ihrer Kunden durch Negativzinsen verringern, steigt stetig an. Sie begründen dies mit der Gefährdung ihres klassischen Geschäftsmodells, verursacht durch die Niedrigzinspolitik der EZB (Europäischen Zentralbank). So erwirtschaften Banken und Co. heute beispielsweise im Bereich der Kreditzinsen deutlich weniger Einnahmen als früher, wodurch sie sich gezwungen sehen, sogenannte Verwahrungsentgelte zu erheben. Ansonsten sei gewinnbringendes oder wenigstens kostendeckendes Arbeit nicht möglich. Verbraucherschützer haben mittlerweile Klage eingereicht.

Konservative Form der Geldanlage: Festgeldkonto

Niedrig- und Minuszinsen führen dazu, dass sich immer mehr Menschen nach einer lukrativen Geldanlagemöglichkeitumschauen. Eine Alternative ist Festgeld, das zum einen der Einlagesicherung unterliegt, zum anderen einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit hinweg garantiert. Zu den weiteren Vorteilen eines Festgeldkontos zählt die attraktivere Verzinsung im Vergleich zum Tagesgeld. Darüber hinaus profitieren Anleger – je nach Vertragskonstellation – über einen Zinseszinseffekt. Nachteile gibt es nur wenige: Zum einen ist eine vorzeitige Auflösung nicht bei allen Banken möglich. Zum anderen erfolgt teilweise bei vergessener Kündigung eine automatische Prolongation.

Ein Festgeldkonto ist für alle Sparer interessant, die auf Nummer sicher gehen möchten. Zudem sollte man überzeugt sein, dass der angelegte Betrag in dem vertraglich fest vereinbarten Zeitraum nicht benötigt wird. Die Zinshöhe ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Gleiches gilt für die Mindest- und Höchstanlagesumme sowie die Einlagensicherung. Manche Geldinstitute bieten auch einen Bonus für die Eröffnung eines Festgeldkontos. Bestenfalls führt man einen Festgeldvergleich durch, um das beste Angebot für sich selbst herauszufinden.

Verwahrentgelte verbreiten sich rasant

Mittlerweile gibt es weit mehr als 400 deutsche Banken und Sparkassen, die Minuszinsen erheben. Anfangs waren nur Kunden mit einem recht hohen Kontostand betroffen. Heute bitten auch viele Geldinstitute vermehrt Sparer mit kleinerem Budget, teils ab einem Betrag von 25.000 Euro, zur Kasse. Ab und an werden Negativzinsen, die als Verwahrentgelt (in der Regel 0,5 Prozent/Jahr) deklariert werden, sogar ab dem ersten Euro verlangt.

Meist werden Kunden angehalten, eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Sie ist selbstverständlich nicht verpflichtend, jedoch können Banken und Sparkassen die Konten kündigen, wenn diese nicht unterzeichnet wird. Die Freibeträge einiger Geldinstitute in Deutschland stellen sich mit Stand November 2021 wie folgt dar:

  • Commerzbank: 50.000 Euro
  • Direktbank ING: 50.000 Euro
  • Hamburger Sparkasse: 50.000 Euro
  • Hypovereinsbank: 100.000 Euro
  • Postbank: 50.000 Euro für das Girokonto, 25.000 Euro für das Tagesgeldkonto
  • Sparda-Bank Hannover: 50.000 Euro

Urteil des Landgerichts Berlin 2021

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Klage gegen mehrere Geldinstitute erhoben mit dem Ziel, die Zulässigkeit der Verwahrentgelte endgültig klären zu lassen. Ein klares Signal gegen die Gepflogenheit der Banken, ihre Kunden mit Negativzinsen zu belasten, setzte im November 2021 das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 43/21). Es erklärte in erster Instanz die entsprechenden Klauseln im Preisverzeichnis der Geldinstitute für unzulässig. Weiterhin verpflichtete das LG Berlin Banken, die zu Unrecht verlangten Beträge zurückzuzahlen.

Zur Begründung führt es aus, dass die sogenannten Verwahrentgelte bei Zahlungsdienstverträgen nicht mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar seien. Dies betrifft jedoch ausschließlich Girokonten. Handelt es sich um Tagesgeldkonten, müsse zumindest der eingezahlte Betrag unangetastet bleiben. Mit dem Verwahrentgelt wird laut dem Landgericht Berlin dieser Aspekt jedoch umgangen.

Dank des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen besteht Hoffnung, dass die Gerichte für Gerechtigkeit in Sachen Strafzinsen sorgen.
Dank des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen besteht Hoffnung, dass die Gerichte für Gerechtigkeit in Sachen Strafzinsen sorgen.

Alternativen zur gewinnbringenden Geldaufbewahrung

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es bleibt also weiterhin offen, ob man letztendlich von Strafzinsen betroffen ist oder nicht. Experten empfehlen, Geld sinnvoll aufzubewahren. Dadurch lässt sich nicht nur das Verwahrentgelt vermeiden, sondern man profitiert zudem von einem Gewinn. Frank Brockmann, Vize-Vorstand der Hamburger Sparkasse (Haspa) hält folgenden Rat bereit:

„Nicht benötigtes Geld sollte derzeit in Wertpapiere investiert werden. Dazu raten wir schon seit Jahren. Nur dort sind – neben der eigenen Immobilie – noch nachhaltige Wertzuwächse zu erzielen. Fondssparen ist aktuell eine gute Alternative.“

Einige Menschen entscheiden sich, ihr Geld in eine Rentenversicherung zu investieren. Diese Variante gilt jedoch als wenig lukrativ. Zu den empfohlenen Anlagen zählen Sparbriefe und Festgelder, wobei man sich nicht nur bei der eigenen Hausbank nach interessanten Angeboten umsehen sollte. Risikobereite Investoren können ihr Geld zum Beispiel in ETFs (Exchange Traded Funds) anlegen. Für deren Erwerb ist jedoch meist Eigeninitiative der Kunden gefragt.

Ob on- oder offline – eine Beratung kann hilfreich sein

Für ältere Menschen ist es besonders schwierig, sich über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu informieren. Die innovativen Techniken des digitalen Zeitalters sind häufig „böhmische Dörfer“ für sie – selbst Online-Banking stellt teilweise bereits eine Herausforderung dar. Deshalb nutzen viele von ihnen nur selten die Vorteile des Internets, das jedoch wichtiges Informationsmaterial bereithält sowie übersichtliche Vergleiche ermöglicht.

Grundsätzlich bieten Geldinstitute ihren Kunden Beratungsgespräche an, auch zum Thema Negativzinsen. Verbraucher sollten wissen, dass diese selbstverständlich an der Vermarktung eigener Hausprodukte besonders interessiert sind. Dass man in diesem Fall die günstigste Variante erhält, ist eher unwahrscheinlich. Es ist deshalb dringend erforderlich, nach weiteren Alternativen Ausschau zu halten.

Werden Minuszinsen von der Bank angekündigt, sollte man keinesfalls sofort die entsprechende Vereinbarung unterschreiben. Am besten sucht man das persönliche Gespräch mit einem vertrauensvollen Mitarbeiter. Eine Lösung stellt das Verteilen des Geldes auf verschiedene Banken dar, wobei das Augenmerk auf die jeweiligen Freibeträge gerichtet wird. Zahlreiche Geldinstitute bieten heute kostenlose Girokonten an.

Gleichfalls kann das Umschichten vorhandener Guthaben vom Giro- auf ein Tagesgeldkonto sinnvoll sein. In diesem Fall ist es gleichfalls wichtig, explizit nach dem Freibetrag zu fragen. Von Wichtigkeit ist bei ausnahmslos allen Alternativen die Einlagensicherung, die in der Regel in Deutschland einen Betrag bis zu 100.000 Euro absichert.

Wer mit dem Gedanken spielt, sein Geld auf mehrere Girokonten zu verteilen, sollte wissen, dass diesbezügliche Informationen an die Schufa weitergeleitet werden. Eine pauschale Aussage, ob dieses Vorgehen negative Auswirkungen auf den Score haben kann, ist nicht möglich. Vielmehr kommt es auf sämtliche einzelne Daten über die betreffende Personen an.


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Redaktion Hasepost
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