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Saunabesucher erhält kein Schmerzensgeld für Verbrennungen

Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Saunabesuchers abgewiesen, der aufgrund von Verbrennungen an seinen Füßen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro gefordert hatte. Der Kläger erlitt die Verletzungen, als er nach dem Saunagang längere Zeit auf Kunststoffmatten stand, während er sich mit einem Bekannten unterhielt. Das Gericht konnte kein Verschulden des Betreibers feststellen und entschied, dass die Matte den technischen Standards entsprach.

Entscheidung des Landgerichts Coburg

Der Mann, der die Klage eingereicht hatte, erlitt Verbrennungen ersten und zweiten Grades an den Füßen, als er nach dem Saunagang auf Kunststoffmatten stand. Diese Matten, so ein gerichtlich hinzugezogener Sachverständiger, entsprachen den technischen Normen und wurden hauptsächlich zur Rutschsicherung eingesetzt. Das Landgericht Coburg urteilte, dass die gemessene Bodentemperatur von 55 bis 60 Grad Celsius für eine Sauna mit 90 Grad Celsius als normal anzusehen sei. In der Urteilsbegründung hieß es, dass längeres Stehen in der Sauna nicht dem üblichen Nutzerverhalten entspreche.

Urteilsbegründung und technische Standards

Der Sachverständige im Fall bestätigte, dass die Matten den technischen Standards gerecht wurden und erklärte, dass die Matten in erster Linie dazu dienten, Rutschunfälle zu verhindern. Das Gericht wies darauf hin, dass das Risiko von Verbrennungen durch längeres Stehen in der Sauna bekannt und offensichtlich sei. Das Urteil betonte zudem, dass eine Sauna als Ort der Ruhe verstanden werde und nicht für ausgedehnte Gespräche gedacht sei.

Rechtskräftiges Urteil

Der Kläger forderte 5.000 Euro Schmerzensgeld für die erlittenen Verbrennungen. Trotz der erlittenen Verletzungen sah das Gericht keine Schuld beim Betreiber der Sauna. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig und legt fest, dass der Betreiber den Schaden nicht zu verantworten hat, da die technischen Voraussetzungen erfüllt waren.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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