Regierungskommission legt Konzept für Krankenhausreform vor


Foto: Krankenhaus, über dts

Berlin (dts) – Die Behandlung von Patienten in deutschen Krankenhäusern soll künftig “mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien” erfolgen. Das geht aus der Empfehlung einer Regierungskommission hervor, die am Dienstag vorgestellt wurde.

Demnach sollen die Kliniken künftig nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. Das bisherige Fallpauschalen-System müsse entsprechend “weiterentwickelt” werden, hieß es. “Diese Empfehlung wird eine Grundlage für unsere große Krankenhausreform sein”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass sie überall, auch in ländlichen Regionen, “schnell und gut versorgt werden” sowie medizinische und nicht ökonomische Gründe ihre Behandlung bestimmten.

“Dafür müssen wir das Fallpauschalen-System überwinden.” Man habe die Ökonomie “zu weit getrieben”. Eine gute Grundversorgung für jeden müsse “garantiert sein” und Spezialeingriffe müssten auf “besonders gut ausgestattete Kliniken konzentriert werden”. Momentan würden zu oft “Mittelmaß und Menge honoriert”, so Lauterbach.

“Künftig sollen Qualität und Angemessenheit allein die Kriterien für gute Versorgung sein.” Die Regierungskommission empfiehlt unter anderem, künftig einen festen Betrag als Vorhaltekosten zu definieren, den Krankenhäuser erhalten. Damit werde wirtschaftlicher Druck von den Krankenhäusern genommen, hieß es. Die Kliniken sollen künftig in drei konkrete Level eingeordnet und entsprechend gefördert werden: Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung.

Für jedes Level sollen “einheitliche Mindestvoraussetzungen” gelten, so die Experten. Vorgesehen ist auch die Einführung von definierten Leistungsgruppen. Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Die Regierungskommission empfiehlt, die Regelungen nicht sofort gelten zu lassen, sondern in einer “großzügigen Übergangsphase” schrittweise einzuführen.

Derzeit decken Krankenhäuser ihre laufenden Betriebskosten noch über die sogenannten Fallpauschalen ab. Das heißt: Sie erhalten einen fixen Betrag, auch wenn die Behandlung tatsächlich mehr oder weniger gekostet hat.


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dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

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