Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben zu unbestimmt sei. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Polizei Berlin blieb ohne Erfolg.

Es sei weiterhin nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten “übergeordneten Straßennetzes” konkret von dem Verbot betroffen seien, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.


Foto: Klimaprotest, über dts Nachrichtenagentur


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion