Oberstes Gericht stoppt britische Pläne für Flüchtlinge in Ruanda

Der Vorsitzende des Europaausschusses des Bundestags, Anton Hofreiter (Grüne) begrüßt das Urteil des obersten britischen Gerichtshofs zum “Ruanda-Plan”. Dieser Plan, der vorsah, Flüchtlinge in Ruanda Asylverfahren durchlaufen zu lassen, wurde für nicht durchführbar erklärt, da befürchtet wurde, dass Asylsuchende dort kein faires Verfahren erhalten und unzureichend vor Misshandlungen geschützt sind.

Urteil gegen “Ruanda-Plan”

Der sogenannte “Ruanda-Plan”, einst von der britischen Regierung ausgearbeitet, sah vor, Flüchtlinge, die per Boot über den Ärmelkanal in Großbritannien eintrafen, nach Ruanda zu fliegen. In dem ostafrikanischen Land sollten dann die Asylverfahren abgewickelt werden. Doch der oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat nun ein Urteil gegen dieses Abkommen gefällt. Die Begründung: Es besteht die Gefahr, dass Asylsuchende in Ruanda kein faires Asylverfahren erhalten und nicht genügend vor Misshandlungen geschützt sind.

Hofreiters Stellungnahme

Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags, begrüßte dieses Urteil in einem Gespräch mit den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: “Es ist ein gutes Zeichen für den Rechtsstaat, dass das Oberste Gericht in London die absurden Pläne der britischen Regierung gestoppt hat”.

zzgl. appellierte er an die britische Regierung, ihren Kurs zu überdenken: “Für die Tories ist es höchste Zeit, die Abwärtsspirale, in der sie Großbritannien mit dem Brexit gestürzt hat, zu durchbrechen und das Land wieder an europäischen Werten zu orientieren.”

Die Relevanz des Themas Asylverfahren in Drittstaaten wird auch hierzulande diskutiert. Kürzlich haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, zu prüfen, ob solche Verfahren nach dem Vorbild des britischen Ruanda-Abkommens auch in Deutschland durchgeführt werden können.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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