Nulltoleranz für Alkohol im Straßenverkehr gefordert – Cannabis angeblich nicht so schlimm

Angesichts der Diskussionen um einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr fordert der Vorsitzende der “Grenzwertkommission”, Stefan Tönnes, eine Nulltoleranz für Alkohol. Er weist darauf hin, dass bereits bei 0,5 Promille ein deutliches Verkehrssicherheitsrisiko bestehe und sieht im Cannabiskonsum kein so großes Risiko wie beim Alkoholkonsum.

Forderung nach Nulltoleranz für Alkohol im Straßenverkehr

Stefan Tönnes, der Vorsitzende der Grenzwertkommission, hat in einem Interview mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” eine Änderung der aktuellen Richtlinien im Straßenverkehr gefordert. Er plädiert dafür, den Blut-Alkohol-Grenzwert auf null herabzusetzen. “Meiner Meinung nach sollte man überlegen, den Blut-Alkohol-Grenzwert auf null herunterzusetzen”, so der Professor für forensische Toxikologie.

Verkehrssicherheitsrisiko Alkohol

Tönnes begründet seine Forderung damit, dass bereits bei einem Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko besteht. “Das ist aus meiner und aus verkehrs- sowie rechtsmedizinisch-toxikologischer Sicht ein großes Risiko und Problem”, erklärte er.

Risikovergleich zwischen Alkohol und Cannabis

In der aktuellen Diskussion um einen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr wird seiner Meinung nach übersehen, “dass wir bereit sind, Risiken des Alkoholkonsums zu tolerieren und nicht zu sanktionieren”, so Tönnes. Im Vergleich zu Alkohol sieht er Cannabiskonsum im Straßenverkehr nicht als ähnlich riskant an, solange das Fahren nicht unmittelbar nach dem Konsum erfolgt. “Alkohol hat zusätzlich zu einer dämpfenden auch eine enthemmende und risikosteigernde Wirkung, das hat Cannabis nicht”, erläutert er. Bei kiffenden Menschen stellt er eher eine verlangsamte und vorsichtige Fahrweise fest, allerdings mit einer verringerten Reaktionsfähigkeit.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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