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Neues Gesetz stärkt Rechte transgeschlechtlicher Menschen in Deutschland

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, begrüßt das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches das Transsexuellengesetz ablöst. Das Gesetz soll das Leben von trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen in Deutschland erleichtern und Diskriminierungen reduzieren.

Ein wichtiger Schritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen

Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes an diesem Freitag wird das bisherige Transsexuellengesetz abgelöst. Zu diesem Anlass äußerte sich Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: „Mit dem heutigen Tag wird endlich das verfassungswidrige Transsexuellengesetz abgelöst,“ so Ataman in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Vereinfachungen und internationale Standards

Ataman erläuterte, dass das neue Gesetz trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen das Leben in Deutschland erleichtern werde. „Diese Menschen müssen sich zukünftig nicht mehr erniedrigenden Fragen für psychologische Gutachten unterziehen und langwierige, teure Gerichtsprozesse auf sich nehmen, um ihr Geschlecht und Vornamen selbstbestimmt ändern zu lassen.“ Mit der Gesetzesänderung folge Deutschland internationalen Standards. „Viele Länder haben es bereits vorgemacht und aus ihren Erfahrungen wissen wir: Ein Selbstbestimmungsgesetz betrifft eine kleine Minderheit und hilft ihr. Für sie wird das Leben einfacher, für alle anderen ändert sich nichts – anders als vielfach behauptet,“ führte Ataman aus.

Forderung nach weiterem Diskriminierungsschutz

Trotz der Fortschritte wies Ataman darauf hin, dass transgeschlechtliche Menschen oft Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind, auch am Arbeitsplatz. „Allein in den vergangenen zwei Jahren haben sich rund 450 trans- und intergeschlechtliche Menschen mit ihren Fällen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet.“ Daher fordere sie, dass die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert wird, um queere Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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