LKA-Chef fordert Debatte über Polizeieinsatz von Gesichtserkennung

Nach der Festnahme der Ex-Terroristin Daniela Klette, fordert Friedo de Vries, Chef des Landeskriminalamts Niedersachsen, eine Überprüfung zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei der Polizei. Dabei betont er, dass die Softwareanwendungen von jedermann genutzt werden können, während sie für die Polizei in manchen Fällen nicht zugänglich sind.

Gesichtserkennungssoftware und Fahndungserfolge

Friedo de Vries wandte sich mit seiner Forderung an die Neue Osnabrücker Zeitung. “Es ist schwer zu vermitteln, dass Softwareanwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf”, sagte er der Zeitung. Er nimmt Bezug auf den Fahndungserfolg bei der Suche nach der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette, bei welchem Journalisten mit Hilfe einer Gesichtserkennungssoftware die Tarnidentität Klettes aufdecken konnten.

Notwendigkeit einer politischen Diskussion

Selbst wenn die Ermittlungsbehörden diese Programme nicht nutzen dürfen, mache es laut de Vries deutlich, dass “wir eine politische Diskussion darüber brauchen, was die Polizei an Instrumenten im Rahmen der digitalen Entwicklung einsetzen darf”. Er verweist dabei auf kriminaltechnische Fortschritte in der Vergangenheit, die heute niemand mehr in Frage stellen würde, wie das Sichern von Fingerabdruck-Spuren bei Einbrüchen und DNA-Spuren bei Gewaltverbrechen.

Zukunft der Gesichtserkennung

De Vries betont die Bedeutung der Weiterentwicklung von Gesichtserkennung, nicht nur für die Polizeiarbeit, sondern auch für die Sicherheit der Bevölkerung. Trotz der Tatsache, dass die besagte Software den RAF-Ermittlern nicht zur Verfügung stand, sei er nicht verärgert: “Mich ärgert das nicht”, so de Vries. Der Ermittlungserfolg des LKA sei dadurch nicht geschmälert.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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