Lebensversicherung kündigen vs. widerrufen – Unterschiede & Vorteile für Kunden

Immer mehr Kunden sind mit ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung mittlerweile unzufrieden. Grund sind in erster Linie die niedrigen Zinsen, die kombiniert mit steigenden Kosten dazu führen, dass die Policen kaum rentabel sind. Im Folgenden erfahren Sie, warum die Kündigung dennoch meist der teuerste Weg ist und wie Sie mit dem „ewigen Widerruf“ Ihrer Lebensversicherung deutlich mehr aus dem Vertrag holen!

Wie Sie Ihre Lebensversicherung richtig kündigen

Bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung müssen Sie die Vorgaben des Versicherers einhalten, die besonders für Form und Frist gelten. In der Regel muss das Kündigungsschreiben drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Ob Sie auch per Mail kündigen können, richtet sich danach, ob die Versicherungsgesellschaft nur die Schrift- oder auch die Textform ermöglicht.

Das Versicherungsjahr dauert 12 Monate und beginnt mit dem Abschluss der Versicherung. Dadurch entspricht es nicht zwingend dem Kalenderjahr.

Die Kündigung der Lebensversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswerts. Bei der Berechnung zieht der Versicherer alle Kosten von der Summe der eingezahlten Beiträge ab und schreibt gleichzeitig Überschüsse und Zinsen gut. Da die Kosten aber meist höher als die erzielten Gewinne sind, entsteht durch die Kündigung der Police ein Verlust. Wie hoch dieser genau ist, erfahren Sie, wenn Sie den Rückkaufswert von der Summe Ihrer Beiträge abziehen.

Der „ewige Widerruf“ der privaten Renten- oder Lebensversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Widerrufsrecht Ihrer Lebensversicherung nicht auf 30 Tage beschränkt, sondern besteht zeitlich unbegrenzt. Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherungsgesellschaften unwirksame Widerrufsbelehrungen in ihren Verträgen genutzt haben. Betroffen sind in erster Linie Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden.

Beispiel: Die Generali Lebensversicherung AG ist einer von vielen betroffenen Versicherern. Hier besteht bei zahlreichen Verträgen das „ewige Widerrufsrecht“, da die Widerrufsfrist nie beginnen und entsprechend auch nicht enden konnte. Der Versicherer hat eine Widerrufsbelehrung genutzt, die dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz nicht entspricht.

Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen und sich gegen die Kündigung entscheiden, erhalten meist mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt!

Wie widerrufe ich meinen Vertrag?

Bei Anbietern wie dem Online-Verbraucherportal helpcheck lassen Sie Ihre Police kostenfrei prüfen. Erfahrene Anwälte nehmen die Lebensversicherung genau unter die Lupe und schauen, ob eine „ewige Widerrufsmöglichkeit“ besteht. Ist dies der Fall, kommt der Dienstleister auf Sie zu und zeigt, wie hoch die voraussichtliche Auszahlung ausfällt. Nur wenn sich der Widerruf für Sie lohnt, also tatsächlich ein Mehrwert gegenüber der Kündigung entsteht, wird die entsprechende Forderung beim Versicherer geltend gemacht. Ein Honorar wird dabei nur im Erfolgsfall fällig.


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Redaktion Hasepost
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