Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine grundlegende Reform der Verwaltungsgerichtsordnung. Ein am Montag vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, Verwaltungsgerichte mit wirkungsvolleren Instrumenten zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen gegenüber dem Staat auszustatten und die formellen Anforderungen an Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen zu senken.
Reform der Verwaltungsgerichtsordnung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verwaltungsgerichtsordnung grundlegend reformieren. Wie das Ministerium am Montag mitteilte, sieht der entsprechende Gesetzentwurf vor, dass Verwaltungsgerichte wirkungsvollere Instrumente erhalten, um Entscheidungen gegenüber dem Staat durchzusetzen, und die formellen Anforderungen an Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen abgesenkt werden.
„Gerichte sollen zügiger entscheiden können; die Justiz soll ihre Ressourcen effizienter einsetzen“, sagte Hubig laut Ministerium. Der einzelne Richter solle mehr Verantwortung bekommen, Prozesse sollten insgesamt straffer geführt werden können. Am Ende würden davon die Bürger profitieren – und der Rechtsstaat insgesamt.
Effizientere Verfahren und niedrigere Hürden für Widersprüche
Laut Gesetzentwurf soll das richterliche Personal effizienter eingesetzt werden und Gerichte sollen häufiger in kleinerer Besetzung entscheiden können. Auch sollen Verwaltungsgerichte besser auf verspätetes Vorbringen und querulatorische Klagen reagieren können. Zudem soll der Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen zukünftig auch per E-Mail möglich sein.
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