Grünen-Politikerin Tessa Ganserer kritisiert Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz

Das erste transidente Mitglied des Bundestags, Tessa Ganserer (Grüne), hat Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf zur Selbstbestimmung von Geschlecht und Vornamen geäußert. Sie sieht insbesondere bei Regelungen für transgeschlechtliche Eltern und beim sogenannten Hausrechtsparagrafen Verbesserungsbedarf.

Defizite bei Regelungen für transgeschlechtliche Eltern

Tessa Ganserer ist mit dem aktuellen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) nicht gänzlich zufrieden. Sie bemängelt vor allem die Regelungen für transgeschlechtliche Eltern und deren Eintrag in die Geburtsurkunde ihrer Kinder. “Baustellen gibt es zum Beispiel bei Regelungen für transgeschlechtliche Eltern und deren Eintrag in die Geburtsurkunde ihrer Kinder”, gab die Politikerin gegenüber der Wochenzeitung “Das Parlament” zu Bedenken.

Kritik am sogenannten Hausrechtsparagrafen

Des Weiteren kritisiert Ganserer den sogenannten Hausrechtsparagrafen. Sie betont, dass Verweise auf bestehende andere Gesetze, die keine Auswirkungen haben, überflüssig seien. „Das Hausrecht gilt und wird auch in Zukunft gelten.“ Sie warnt allerdings vor möglichen Missbrauch dieses Paragrafen, der dazu führen könnte, Menschen absichtlich zu diskriminieren: “Ich habe kein gutes Gefühl bei diesem Paragrafen, weil er bewusst missverstanden werden und dazu führen könnte, Menschen absichtlich zu diskriminieren”.

Debatte über Zugang zu Frauenhäusern

Als unerträglich bezeichnet Ganserer die aktuelle Debatte über den Zugang zu Frauenhäusern. Sie bemängelt, dass Sorgen geäußert werden, ohne auf Frauenorganisationen zu verweisen. Sie sieht auch hier Missbrauchsszenarien an die Wand gemalt, die von den eigentlichen Problemen ablenken. „Ich bedaure es, dass diese Stimmen der großen Frauenverbände im gesellschaftlichen Diskurs nicht deutlich genug gehört und stattdessen mögliche Missbrauchsszenarien an die Wand gemalt werden. Für den Schutz vor Gewalt braucht es insgesamt mehr Mittel, aber das ist kein Grund, transgeschlechtlichen Menschen das Recht auf Selbstbestimmung zu verwehren“, unterstrich Ganserer.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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