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Gebäudeenergiegesetz: Wirtschaftsministerium drängt auf schnelle Reform bis 2026

Das Bundeswirtschaftsministerium drängt auf eine zügige Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zeigt sich optimistisch, den engen Zeitplan einhalten zu können. Hintergrund ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026, nach deren Ablauf in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern automatisch strengere Vorgaben für neue Heizungen greifen würden.

Enger Zeitplan für GEG-Reform

Das Wirtschaftsministerium will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) „zügig“ reformieren und verweist auf den bereits vorgegebenen Zeitrahmen. „Wir haben einen zeitlich engen Rahmen hier gesetzt und versuchen den auch einzuhalten“, sagte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Sie betonte weiter: „Wir sehen das Interesse, wir sehen auch die Problematik, dass wir das schnell machen müssen.“ Nach Angaben der dts Nachrichtenagentur gibt sich das Ministerium weiterhin optimistisch, dass die Reform gelingen kann.

Das geplante Reformgesetz müsste bis spätestens zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten sein. Andernfalls gilt in allen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die noch von der Ampel-Regierung forcierte Regel, wonach neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent klimaneutral betrieben werden müssen. Diese Vorgabe hatte nach Angaben der dts Nachrichtenagentur bereits in der Vergangenheit für erhebliche politische Debatten gesorgt.

Streit um 65-Prozent-Vorgabe

Besonders umstritten ist die im geltenden Gesetz verankerte Regelung, nach der neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent klimaneutral betrieben werden müssen. Dem Vernehmen nach sträubt sich die SPD gegen eine Abschaffung dieser Vorgabe, wie die dts Nachrichtenagentur berichtet. Die Regel war noch unter dem damaligen Wirtschaftsminister Habeck eingeführt worden und hatte für Zündstoff gesorgt, indem sie als „Heizungsverbot“ Schlagzeilen machte.

Nach Ansicht von Experten, auf die sich die dts Nachrichtenagentur bezieht, braucht das parlamentarische Verfahren so viel Zeit, dass es jetzt schon eng werden könnte mit einer Reform bis zum Stichtag 1. Juli 2026. Damit wächst der Druck auf die Beteiligten, sich zeitnah auf Änderungen am Gebäudeenergiegesetz zu verständigen.

Ministerium setzt auf parlamentarisches Verfahren

Offen ist, wie die Bundesregierung reagieren würde, falls der Zeitplan für die Reform des GEG nicht gehalten werden kann. Die Möglichkeit eines Anwendungserlasses für diesen Fall will das Ministerium nach Angaben der dts Nachrichtenagentur nicht kommentieren. „Wir wollen ein Gesetz gemeinsam mit dem Bundestag, gemeinsam im parlamentarischen Verfahren“, sagte die Sprecherin. Sie verwies darauf, dass deswegen auch die Fraktionen mit einbezogen würden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
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