Europäisches Parlament plant EU-weiten Führerscheinentzug bei Verkehrsverstößen

Das Europäische Parlament möchte eine Richtlinie einführen, die einen Führerscheinentzug EU-weit gültig macht, um Straffreiheit bei rücksichtslosem Fahren einzudämmen. Der Vorschlag wurde in erster Lesung angenommen, muss aber noch mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt werden. Der Berichterstatter der EVP-Fraktion für das Dossier, Markus Ferber (CSU), wies darauf hin, dass die Regelung verständlich und verhältnismäßig sein müsse, um Akzeptanz zu finden.

EU-Parlament plant EU-weite Gültigkeit bei Führerscheinentzug

Das Europäische Parlament arbeitet an einer Richtlinie, die es ermöglichen soll, dass ein Führerscheinentzug künftig EU-weit Gültig ist. Markus Ferber (CSU), Berichterstatter der EVP-Fraktion für das Dossier, betonte, dass dieses neue Regelwerk ein Gewinn für die Verkehrssicherheit wäre, aber verständlich und verhältnismäßig sein müsse, um Akzeptanz zu finden.

Fokus auf schwere Verkehrsverstöße, Streitpotenzial vorhanden

Die Richtlinie konzentriert sich auf schwere Verkehrsverstöße wie stark überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol und Drogen am Steuer. Ferber betonte, dass es nicht um ortsunkundige Fahrer gehe, die ein wenig zu schnell in eine schlecht ausgeschilderte Dreißigerzone fahren, sondern um schwere Verkehrsverstöße, die Leib und Leben gefährden. Er äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Ansichten von Grünen und Sozialdemokraten, die selbst in solchen Grenzfällen den Führerscheinentzug wollen. “Das ist weder verhältnismäßig noch vermittelbar”, so Ferber.

Nach der aktuellen Regelung gilt ein verhängtes Fahrverbot nur in dem Staat, in dem es ausgesprochen wurde. Mit dem neuen Regelwerk würden Fälle der Straflosigkeit bei rücksichtslosem Fahren im Ausland eingedämmt werden, indem ein Rahmen für die unionsweite Wirkung jeder Entscheidung über den Entzug, die Aussetzung oder die Einschränkung des Führerscheins geschaffen wird. Der nächste Schritt ist die Ausarbeitung eines Kompromisses mit den EU-Mitgliedstaaten. Die Arbeit an dem Gesetz soll in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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