EU-Parlament billigt Reform zur Lockerung der Schuldenregeln

Das Europäische Parlament hat eine Reform der EU-Schuldenregeln beschlossen, die hochverschuldeten Ländern mehr Spielraum für Investitionen einräumt. Die Änderungen sollen es demnach schwieriger machen, ein Defizitverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, und Länder mit übermäßiger Verschuldung dazu verpflichten, diese zu reduzieren.

Parlamentsbeschluss zur Reform der EU-Schuldenregeln

Das Europäische Parlament gab grünes Licht für eine Reform der EU-Schuldenregeln. Mit deutlicher Mehrheit wurde das entsprechende Paket von den Abgeordneten beschlossen. Die Reform zielt darauf ab, mehr Spielraum für Investitionen in hochverschuldeten Ländern zu schaffen.

Änderungen im Detail

Mit der Reform wird es für die Kommission schwieriger, ein Defizitverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, wenn wesentliche Investitionen fortgesetzt werden. Außerdem werden alle nationalen Ausgaben für die Kofinanzierung von EU-finanzierten Programmen von der Ausgabenberechnung einer Regierung ausgeschlossen.

Verschuldungsziele

Länder mit einer übermäßigen Verschuldung sind verpflichtet, diese durchschnittlich um ein Prozent pro Jahr zu reduzieren, wenn die Verschuldung über 90 Prozent des BIP liegt, und um durchschnittlich 0,5 Prozent pro Jahr, wenn sie zwischen 60 Prozent und 90 Prozent liegt. Bei einem Defizit über drei Prozent des BIP, soll dieses in Wachstumsperioden auf 1,5 Prozent gesenkt werden, um einen Ausgabenpuffer für schwierige wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen.

Weiterer Verlauf und Umsetzung

Als nächste Schritte müssen der Rat die Vorschriften formell billigen. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten sie in Kraft. Bis zum 20. September 2024 müssen die Mitgliedsstaaten ihre ersten nationalen Pläne vorlegen.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare sehen
 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion