Die Europäische Kommission hat ein Ermittlungsverfahren gegen das chinesische Windkraftunternehmen Goldwind eingeleitet. Im Raum steht der Verdacht, dass drittstaatliche Subventionen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren könnten. Goldwind ist in der EU über Tochtergesellschaften präsent und vor allem als Entwickler, Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen tätig.
Verdacht auf verzerrten Wettbewerb im Binnenmarkt
Die Europäische Kommission teilte am Dienstag mit, es gehe um den Verdacht, dass Goldwind drittstaatliche Subventionen erhalten habe, „die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren könnten“, so die Brüsseler Behörde. Goldwind ist in der EU durch Vensys mit Stammsitz in Neunkirchen (Saar) und weitere Tochtergesellschaften vertreten und hauptsächlich als Entwickler, Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen tätig.
Vorprüfung seit April 2024
Bereits im April 2024 hatte die Kommission von Amts wegen eine Vorprüfung eingeleitet und Auskunftsverlangen an mehrere Unternehmen im Windkraftsektor der EU, darunter Goldwind, gerichtet. Dabei hätten sich Hinweise auf mögliche Subventionen in Form von Zuschüssen, Steuervergünstigungen und Vorzugsfinanzierungen ergeben, „die die Wettbewerbsposition von Goldwind im Binnenmarkt verbessern könnten“, so die EU-Kommission.
Rechtsgrundlage der Ermittlungen
Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen, die seit Juli 2023 gilt, erlaubt der Kommission, solche Verzerrungen zu untersuchen.
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