DUH sieht nach EGMR-Urteil Chancen für eigene Klimaklage

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht im Erfolg der “Schweizer Klimaseniorinnen” vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Durchbruch für den Klimaschutz und erhofft sich Rückenwind für eigene Klagen in Deutschland. Die Umwelthilfe kritisiert das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als unzureichend und fordert konsequente Umsetzung sowie verschärfte Zielvorgaben.

Hoffnung durch Schweizer Urteil

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hebt hervor, dass “der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz” sei und die im Oktober 2022 beim EGMR eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg habe. Neun Jugendliche und junge Erwachsene, welche bereits das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 erstritten hatten, haben mit der Unterstützung der Umwelthilfe 2022 die Bundesregierung vor dem EGMR verklagt. Sie sehen die Anpassungen im Klimaschutzgesetz nach dem Karlsruher Urteil als ungenügend.

Ungenügendes Klimaschutzgesetz

Die Unzulänglichkeit des Klimaschutzgesetzes gefährdet laut Resch “die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen”. Er betont, dass die Bundesregierung zwar bekunde, Deutschland auf einen 1,5-Grad-Pfad bringen zu wollen, jedoch belegten “neueste Untersuchungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen, dass das 1,5-Grad-Budget für Deutschland bereits aufgebraucht” sei. Daher fordert Resch, dass “das bestehende Klimaschutzgesetz nicht entkernt, sondern konsequent umgesetzt und die Zielvorgaben verschärft werden”.

Position des EGMR

Der EGMR sowie das Bundesverfassungsgericht räumen den Staaten breiten Spielraum in ihren Bemühungen um Klimaschutz ein und betonen die Notwendigkeit eines CO2-Budgets oder anderer geeigneter Maßnahmen. Der EGMR stellt dabei das 2-Grad-Limit als überholt dar und beruft sich auf das 1,5-Grad-Ziel. Es fordert, dass Staaten konkrete Pfade für die CO2-Reduktion aufstellen und aufzeigen müssen, dass sie eingehalten werden. Dafür müssen die Reduktionsziele auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft bleiben und nötige Maßnahmen zeitnah eingeführt werden.

Klimaschutz und Menschenrechte

Der EGMR geht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinaus und betont, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie unzureichende Maßnahmen für den Klimaschutz treffen. Dieses Urteil stärkt die Position der Umwelthilfe und gibt Anlass zur Hoffnung auf ähnlich positive Entscheidungen in Deutschland.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare sehen
 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion