Dienstrad als Gehaltszuschuss auf dem Vormarsch

Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber wird immer beliebter: Die Mehrheit der deutschen Beschäftigten sieht darin eine attraktive Variante des Gehaltszuschusses. Insbesondere E-Bikes sind gefragt. Noch bietet nur eine Minderheit der Arbeitgeber das Fahrrad-Leasing an – die Tendenz aber steigt.

Der Deutschen liebstes Fortbewegungsmittel für den Arbeitsweg ist weiterhin das Auto – laut einer Studie von Statista und Lease a bike nutzten 81 % aller Arbeitnehmer im Jahr 2022 den Pkw für ihren Weg von und zur Arbeitsstelle. Doch auf dem zweiten Platz liegt bereits das Fahrrad, mit 41 % noch vor dem ÖPNV. Noch beliebter ist das Rad für die Freizeit: Hier gaben 70 % aller Befragten zwischen 18 und 67 Jahren an, dieses als sehr wichtigen Bestandteil ihrer Mobilität zu sehen. Umso attraktiver wird das Dienstfahrrad-Leasing. Dieses bietet Beschäftigten die Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu nutzen und in Form einer Gehaltsumwandlung von Steuervorteilen zu profitieren.

Und so funktioniert E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber als Teil der Vergütung: Der Arbeitgeber behält einen Teil des monatlichen Bruttolohns ein und stellt dafür ein Leasing-Fahrrad zur Verfügung. Das Dienstrad kann der Arbeitnehmer dann sowohl privat als auch dienstlich nutzen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gibt der Arbeitnehmer das Rad zurück und kann ein neues Jobrad zur Verfügung gestellt bekommen.

Warum Bike-Leasing attraktiver wird

Dass das Fahrrad als Fortbewegungsmittel immer beliebter wird, ist nicht der einzige Grund, warum (E-)Bike-Leasing im Trend liegt. Denn es liebäugeln zwar viele Verbraucher mit einem E-Bike, finden dieses jedoch in der Anschaffung und Haltung zu teuer. Dieser Nachteil wird beim Leasing über den Arbeitgeber abgefedert: Da der Anteil des Arbeitnehmers vom Bruttolohn als sogenannter Sachbezug erfolgt, hat dies steuerliche Vorteile – bis zu 35 % Ersparnis sind möglich. Weiterhin beteiligen sich manche Arbeitgeber auch an den Kosten, sodass das Bike für den Arbeitnehmer noch günstiger ist. Zwar muss das Dienstrad bei privater Nutzung versteuert werden, aber zu aktuell günstigen Konditionen: Erfolgt das Dienstrad-Leasing vor dem 1. Januar 2031, gelten derzeit nur 0,25 % der UVP des Rades als Bemessungsgrundlage für die Versteuerung. Zum Vergleich: Bei einem Dienstwagen sind es 1 %. Noch attraktiver wird das Fahrrad-Leasing für den Arbeitnehmer, wenn es als Gehaltsextra ohne Eigenkosten angeboten wird. Dann muss auch keine Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgen.

Vorteile des Dienstrads – auch für Arbeitgeber

Auch Arbeitgebern bietet das Dienstrad-Leasing einige Vorteile. Erstens ist nachgewiesen, dass Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, weniger erkranken. Zweitens macht sich der Arbeitgeber für potenzielle neue Mitarbeiter attraktiv – nicht nur durch das Dienstrad selbst, sondern auch durch die Positionierung als Förderer von Nachhaltigkeit. Und drittens ist das Fahrrad-Leasing für den Arbeitgeber finanziell vorteilhaft, wenn er es in Form einer reinen Gehaltsumwandlung anbietet: Der Bruttolohn für den Arbeitnehmer bleibt faktisch gleich, der Arbeitgeber jedoch spart an den Lohnnebenkosten.

Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber noch nicht allseits bekannt

Obwohl das Leasen eines Fahrrads über den Arbeitgeber auf dem Vormarsch ist, ist es noch nicht weit verbreitet. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass das Modell noch nicht allseits bekannt ist: Laut der Studie von Lease a bike und Statista ist nur rund jeder zweite mit dem Dienstrad-Leasing vertraut. Wenn das Angebot jedoch da ist – was in fast ein Viertel der Arbeitsstellen der Studienteilnehmer der Fall war – nutzen immerhin rund ein Drittel der Arbeitnehmer das Angebot.

Mit dem Bike-Leasing zur Verkehrswende?

Klimaneutralität ist in aller Munde. Ein Umstieg vom Auto auf das Fahrrad bei möglichst vielen Menschen kann dabei ein tragender Faktor sein. Insofern ist das Dienstfahrrad-Leasing eine gute Möglichkeit für Unternehmen, ihren ökologischen Fußabdruck zu verbessern und einen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten: Je mehr ihrer Arbeitnehmer aufs E-Bike umsteigen, desto besser. Insbesondere wenn Arbeitnehmer ländlich wohnen, daher keine gute ÖPNV-Anbindung haben und der Weg mit dem normalen Fahrrad zu weit ist, kann das E-Bike eine attraktive Alternative zum Auto darstellen. Ein Wermutstropfen ist dabei der Ausbau der Radwege: Hier besteht in manchen Gegenden noch ordentlich Optimierungsbedarf. So gaben laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 57 % aller Befragten an, dass sie sich mehr Radwege wünschen. Auch Sicherheit ist ein Aspekt: So ist eine bessere Trennung der Radfahrenden von Pkws und Fußgängern ebenfalls ein wichtiges Anliegen der Radfahrer. Das Bike-Leasing ist also eine gute Möglichkeit, die Verkehrswende weiter voranzutreiben – jedoch müssen die Umstände für Radfahrer ebenfalls stimmen.

Fazit: Fahrrad-Leasing als positiver Trend

Festzuhalten bleibt: Bike-Leasing über den Arbeitgeber ist noch nicht bei der Mehrzahl der Unternehmen möglich und auch noch nicht allen Menschen bekannt. Der positive Trend ist jedoch da – und zu begrüßen: Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sowie der Beitrag zu Gesundheit und Klimaneutralität sprechen allesamt dafür, das Modell weiter voranzutreiben.


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Redaktion Hasepost
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